8642/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

An die                                                                                            GZ. BMVIT-10.000/0044-I/PR3/2011

Präsidentin des Nationalrats                                                        DVR:0000175

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 

Wien, am     . August 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juni 2011 unter der Nr. 8740/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche Befangenheit von Sachverständigen und GutacherInnen: Fortsetzung Nr. 1 – BMVIT-UVPs zu ASFINAG-Projekten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie erklären Sie, dass Ihre Anfragebeantwortung zur Anfrage 7824/J XXIV.GP zwar mit 13. April 2011 datiert ist, jedoch erst am 2. Mai 2011 offiziell im Parlament eingelangt ist? An welcher konkreten Stelle und mit welchem Ziel wurde die Beantwortung drei Wochen lang zurückgehalten?

 

Laut Geschäftsordnung des Nationalrats §91 Abs. 4 ist eine Frist von 2 Monaten zur Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen anberaumt, diese Frist wurde eingehalten.

 


Zu den Fragen 2 bis 15:

Ø  Teilen Sie bzw. Ihr Ressort die von BMVIT-Auftragnehmern in Sachverständigenrolle in Straßen-UVP-Verfahren vertretene Meinung, dass neue hochrangige Straßen nichts (!) zur Emission von Klimagasen wie CO2 beitragen? Wenn ja, bitte um nähere Erläuterung.

Ø  Teilen Sie bzw. Ihr Ressort die von BMVIT-Auftragnehmern in Sachverständigenrolle in Straßen-UVP-Verfahren vertretene Meinung, dass lokale Emissionen die Luftqualität (!) und das Klima nicht verändern? Wenn ja, bitte um nähere Erläuterung.

Ø  Teilen Sie bzw. Ihr Ressort die von BMVIT-Auftragnehmern in Sachverständigenrolle in Straßen-UVP-Verfahren vertretene Meinung, dass Lärmschutzwände (!) die Schadstoffsituation verbessern? Wenn ja, bitte um nähere Erläuterung.

Ø  Teilen Sie bzw. Ihr Ressort die von BMVIT-Auftragnehmern in Sachverständigenrolle in Straßen-UVP-Verfahren vertretene Meinung, dass Schadstoffemissionen den Sauerstoffgehalt der Luft nicht verändern? Wenn ja, bitte um nähere Erläuterung.

Ø  Teilen Sie bzw. Ihr Ressort die von BMVIT-Auftragnehmern in Sachverständigenrolle in Straßen-UVP-Verfahren vertretene Meinung, dass eine durch die Verlagerung großräumiger Verkehrsströme ausgelöste Verdopplung des Verkehrsaufkommens samt verdoppeltem Schwerverkehrsanteil (d.h. Vervierfachung des Schwer-LKW-Aufkommens) dennoch keine Zusatzbelastung im unmittelbar benachbarten Sanierungsgebiet gemäß IG-L bringen werde, durch das dieser Verkehr zu- bzw. abgeführt werden muss? Wenn ja, bitte um nähere Erläuterung.

Ø  Wie erklären Sie den regelrechten „Wanderzirkus“ immer derselben Sachverständigen, die in auffälliger Häufigkeit bei hochrangigen Straßenprojekten vom BMVIT als UVP-Behörde mit einem oder mehreren Aufträgen im Rahmen der UVP bedacht werden?

Ø  Wie können Sie insbesondere konkret ausschließen, dass dabei verlässlich straßenbaufreundliche Gutachterei, die der Umsetzung der politisch vom BMVIT gewünschten Straßenbauprojekte dienlich ist, eine Rolle spielen könnte?

Ø  Wie erklären Sie, dass bestimmte Personen in BMVIT-Straßen-UVP-Verfahren besonders häufig als Sachverständige zum Zug kommen, obwohl genau diese Personen besonders häufig mit sachlich fragwürdigen Aussagen oder auch von offiziellen Stellen gerügten „nicht repräsentativen“ (also: projektwerberfreundlichen) Messstellen- und Messwertauswahl in den Verfahren auffallen, dies noch dazu in für die Umweltverträglichkeit von Straßen zentralen Feldern wie Luft oder Klima?

Ø  Wie erklären Sie, dass bestimmte Gutachter in BMVIT-Straßen-UVP-Verfahren für bestimmte zentrale Themenfelder besonders häufig zum Zug kommen, obwohl sie für genau diese Themenfelder keine Ausbildung, keine gerichtliche Beeidigung und auch keine sonstigen Qualifikationsnachweise wie etwa einschlägige wissenschaftliche Publikationen nachweisen können?

Ø  Wie können sie angesichts der in den Vorfragen skizzierten Zustände den Eindruck entkräften, dass sie das BMVIT als zur Neutralität und Sachlichkeit verpflichtete Behörde bei Straßen-UVP-Verfahren keineswegs neutral und „rein sachlich“ arbeitender Sachverständiger bedient und dadurch regelmäßig zu entsprechend unausgewogenen, straßenbaufreundlichen, den politischen Wünschen der Ressortspitze und ihres Umfelds entsprechenden Verfahrensergebnissen kommt?

Ø  Von wem wurde seitens Ihres Hauses „im frühen Stadium des Verfahrens“ bzw. bei der „sorgfältigen Auswahl“ die Frage möglicher Befangenheiten von UVP-Sachverständigen bei folgenden Straßen-UVPs geprüft und entschieden?

a)    A5 Nord Poysbrunn-Staatsgrenze,

b)    A5 Mitte Schrick-Poysbrunn,

c)    S7 West Riegersdorf A2-Dobersdorf,

d)    S10,

e)    S36 TA 1 Judenburg-St. Georgen,

f)     S36 TA 2 St. Georgen – Scheiflinger Ofen,

g)    S1 A5/A22 Eibesbrunn-Korneuburg,

h)    S33 Donaubrücke Traismauer?


Ø  Falls Sie bzw. Ihr Haus der Meinung sind, dass a) gegenwärtige, b) in den letzten Jahren erfolgte entgeltliche Tätigkeit einer Person für die ASFINAG einerseits und die Tätigkeit derselben Person als behördlich bestellter neutraler Sachverständiger in Verfahren über ASFINAG-Projekte andererseits keine Befangenheit im Hinblick auf die Sachverständigentätigkeit zur Folge hat – auf welche konkreten gesetzlichen Festlegungen und/oder welche Judikatur stützt sich diese Rechtsmeinung?

Ø  Können Sie garantieren, dass alle vom BMVIT beauftragen UVP-Sachverständigen in den in Frage 7 genannten UVP-Verfahren über die nötigen Berufsberechtigungen und/oder formalen Qualifikationen für die konkret übernommenen Sachverständigen- und Gutachter-Tätigkeiten verfügen? Wenn ja: Auf welcher Grundlage?

Ø  Wenn nein: Warum und in welchen Fällen nicht, und welche Konsequenzen werden Sie daraus bis wann ziehen?

 

Als Sachverständige in Straßen-UVP-Verfahren werden nur in ihrem Fachbereich bestens qualifizierte Fachleute herangezogen, wobei größtes Augenmerk auf die Unbefangenheit, Erfahrung in UVP-Verfahren (auch außerhalb des Straßenbereiches), Teamfähigkeit, Termintreue und Terminflexibilität sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte allgemein verständlich und nachvollziehbar darzustellen, gelegt wird.

Alle vom bmvit bestellten Sachverständigen weisen die für das Fachgebiet erforderlichen Qualifikationen auf, haben also entweder eine einschlägige universitäre Ausbildung absolviert und / oder sind als Sachverständige allgemein bestellt und weisen eine entsprechende, meist langjährige Berufspraxis in den von ihnen bearbeiteten Fachgebieten auf.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø  Werden sie angesichts der Fragwürdigkeiten und Schieflagen im Zusammenhang mit BMVIT-Straßenbau-UVPs wenigstens jedem Risiko noch stärker befangenheitsgefährdeter Netzwerke und noch stärker straßenbaufreundlicher „Ausrichtung“ von Verfahren zu Straßenbauprojekten vorbeugen und werden Sie daher Ihre Pläne zur Verankerung auch noch der zweiten Verkehrs-UVP-Instanz („Infrastruktursenat“) im/beim BMVIT statt an neutraler, unbefangener Stelle – z.B. beim Umweltsenat – überdenken? Wenn nein, warum nicht?

Ø  Warum scheuen Sie beim derzeitigen Versuch, trotz der Fragwürdigkeiten und Schieflagen schon bei der Wahrnehmung der ersten UVP-Instanz zu Verkehrsprojekten im BMVIT auch noch die zweite UVP-Instanz zu Verkehrsprojekten („Infrastruktursenat“) im/beim BMVIT anzusiedeln, ein ordentliches öffentliches Begutachtungsverfahren?

 

Zu diesen Fragen darf ich festhalten, dass dieses Thema auf parlamentarischer Ebene diskutiert und behandelt wird.