8648/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am      August 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0133-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8725/J vom 9. Juni 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Beginnend mit 1.1.1996 bis heute wurden bundesweit in Summe 602 Trafiken nach § 31 TabMG verliehen; davon sind noch 505 Trafiken aktiv.

 

Zu 2. und 3.:

Da diese Fälle sehr selten vorgekommen sind, wurden keine Aufzeichnungen darüber geführt.

 

Zu 4. und 7. bis 9.:

Die Berücksichtigung von Fällen einer Karenzzeit (Mutterschaft) oder eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes ist im Tabakmonopolgesetz (TabMG) 1996 nicht explizit geregelt. Wie oben bereits erwähnt, kamen diese Fälle in der Vergangenheit sehr selten vor; sie wurden grundsätzlich von den Besetzungskommissionen berücksichtigt.

 


Eine Novellierung des TabMG 1996, durch welche die Anrechnung von Karenz-, Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeiten ausdrücklich geregelt werden könnte, wird derzeit vom Bundesministerium für Finanzen geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 5.:

Nein.

 

Zu 6.:

Eine „Bewertung“ bereits vergebener Tabakfachgeschäfte im Zusammenhang mit § 31 Abs. 6 TabMG ist nicht vorgesehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen