8648/AB XXIV. GP
Eingelangt am
09.08.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0133-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8725/J vom 9. Juni 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Beginnend mit 1.1.1996 bis heute wurden bundesweit in Summe 602 Trafiken nach § 31 TabMG verliehen; davon sind noch 505 Trafiken aktiv.
Zu 2. und 3.:
Da diese Fälle sehr selten vorgekommen sind, wurden keine Aufzeichnungen darüber geführt.
Zu 4. und 7. bis 9.:
Die Berücksichtigung von Fällen einer Karenzzeit (Mutterschaft) oder eines abgeleisteten Wehr- oder Zivildienstes ist im Tabakmonopolgesetz (TabMG) 1996 nicht explizit geregelt. Wie oben bereits erwähnt, kamen diese Fälle in der Vergangenheit sehr selten vor; sie wurden grundsätzlich von den Besetzungskommissionen berücksichtigt.
Eine Novellierung des TabMG 1996, durch welche die Anrechnung von Karenz-, Wehrdienst- bzw. Zivildienstzeiten ausdrücklich geregelt werden könnte, wird derzeit vom Bundesministerium für Finanzen geprüft. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 5.:
Nein.
Zu 6.:
Eine „Bewertung“ bereits vergebener Tabakfachgeschäfte im Zusammenhang mit § 31 Abs. 6 TabMG ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen