8649/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.08.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0135-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8726/J vom 9. Juni 2011 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Die vorliegenden Fragen beziehen sich auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung. Sie sind somit von dem in § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen