8654/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am      Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0137-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8739/J vom 9. Juni 2011 der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Derivatgeschäft wird gemäß Anlage 2 zu § 22 BWG im Rahmen des Meldewesens nach dem BWG erfasst. Eine Auswertung ist auf der website der Oesterreichischen Nationalbank abrufbar (http://www.oenb.at/isaweb/report.do?lang=DE&report=3.29). Zum 31. März 2011 betrug das Bestandsvolumen rund € 3.143,3 Milliarden.

 

Zu 2.:

Anlage 2 zu § 22 BWG berücksichtigt:

1.            Zinssatzderivate (u.a. Zinsswaps, Zinstermingeschäfte)

2.            Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis (u.a. Währungsswaps, Devisentermingeschäfte)

3.            Verträge in Substanzwerten und sonstige wertpapierbezogene Geschäfte

4.            Edelmetallverträge

5.            Warenverträge, ausgenommen Edelmetallverträge

6.            Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, gekaufte Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den Z. 1-5 zuzuordnen sind.

 

Zu 3. bis 5.:

98% des oben angeführten Betrags entfällt auf Instrumente gemäß Z 1 und 2, die zum überwiegenden Teil im Treasury eingesetzt werden. Ebenso überwiegen die risikolosen, geschlossenen Positionen, die aber bis zum Ende der Vertragslaufzeiten formal weitergeführt werden und das hohe Bestandsvolumen erklären.

 

Der Derivathandel impliziert, dass das Ausmaß der offenen, mit Risiko behafteten Positionen im Zeitablauf variabel ist. Zahlen dazu liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor. Betreffend das daraus resultierende Risiko enthält das BWG detaillierte, auf internationalen Grundsätzen basierende Regeln für die Unterlegung mit Eigenkapital.

 

 

Mit freundlichen Grüßen