8655/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am      Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0138-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8742/J vom 10. Juni 2011 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Berechnung des öffentlichen Defizits (Maastricht-Defizit) und der öffentlichen Verschuldung (Maastricht-Verschuldung) erfolgt für Österreich auf Basis des ESVG-1995 (Europäisches System der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnungen), der dazugehörigen Verordnungen, des Handbuchs zum ESVG und der Auslegungen und Stellungnahmen von Statistik Austria.

 

Zu 2.:

Jene Schulden der ÖBB-Infrastruktur AG, die bereits am 1. Jänner 2007 bestanden, waren nicht Gegenstand von Vereinbarungen zu Rahmenplänen; daher war es auch nicht erforderlich, die entsprechenden Schulden dem Staat zuzurechnen.

 

Zu 3. und 4.:

Die ÖBB-Infrastruktur AG wird auch weiterhin mittels Anleihen und Krediten am Kapitalmarkt die für die Investitionstätigkeit erforderlichen Finanzmittel aufnehmen.


Zu 5.:

Eurostat begründet seine Entscheidung mit einer Rückfrage bei der Europäischen Zentralbank. Diese hat in einem Schreiben an Eurostat festgehalten, dass die KA-Finanz in der so genannten MFI-Liste („Monetary Financial Institutions“) enthalten ist. Einheiten der MFI-Liste sind nach ESVG 1995, Abschnitt 2.41, dem Sektor S. 12 „Finanzielle Kapitalgesellschaften“ zuzurechnen.

 

Zu 6.:

Die Besserungsscheinstruktur wurde gewählt, um einerseits die KA Finanz AG zusätzlich zu kapitalisieren sowie gleichzeitig Wertaufholungspotential zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Besserungsschein bilanzstützenden Charakter.

 

Zu 7.:

Der Besserungsschein ist Teil des Restrukturierungsplanes, der für die Kommunalkredit Austria AG und die KA Finanz AG der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren notifiziert wurde. Die Laufzeit des Besserungsscheins ist beginnend mit November 2009 mit drei Jahren begrenzt, es könnte jedoch, sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Laufzeit als Maßnahme gemäß FinStaG verlängert werden. Da über die weitere Wertentwicklung des Besserungsscheins, die von den zugrundeliegenden Wertpapieren und Veranlagungen der

KA Finanz AG bestimmt wird, derzeit nichts ausgesagt werden kann, konnte auch im Bundesfinanzrahmengesetz 2012 ‑ 2015 keine Berücksichtigung erfolgen.

 

Zu 8.:

Der Hauptausschuss des Nationalrats wurde im Bericht des 4. Quartals 2009 informiert.

 

Zu 9.:

Es ist festzuhalten, dass diese Gesellschaften in der Wirtschaftsstatistik sehr wohl erfasst und ausgewertet, aber nicht als gesonderte Gruppe dargestellt werden. Im Rahmen der Vorbereitung zu einer Neufassung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der EU – ESVG 2010 – ist deshalb vorgesehen, dass ab 2014 eine Statistik über den gesamten öffentlichen Sektor erstellt und dann die angesprochenen Daten zur Verfügung stehen werden.

 

 


Zu 10.:

Ob eine Gesellschaft dem Sektor Staat zugerechnet wird oder nicht, richtet sich nach den Bestimmungen des ESVG.

 

Die Berichte der Länder weisen in den Jahren 2001 bis 2009 Einnahmen aus Forderungsverkäufen in folgender Höhe aus (in Mio. Euro):

 

Burgenland                 350

Kärnten                     689

Niederösterreich       3.455

Oberösterreich         2.047

Salzburg                        0

Steiermark               1.727

Tirol                             0

Vorarlberg                     0

Wien                         379

Summe                  8.647

 

Darüber hinausgehende Informationen liegen dem Bundesministerium für Finanzen nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.