8656/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0140-I/4/2011

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8744/J vom 10. Juni 2011 der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Gemäß § 6 FinStaG und auch § 7 IBSG hat der Bundesminister für Finanzen dem Hauptausschuss jeweils binnen eines Monats nach Ablauf des Kalendervierteljahres einen Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die nach dem FinStaG bzw. IBSG ergriffen wurden, detailliert dargestellt sind, vorzulegen. Der Bericht hat insbesondere die finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen. Bei Berichtslegung für das 1. Quartal 2011 im April 2011 war die Kapitalherabsetzung bei der Hypo Alpe Adria noch nicht gesetzt worden. Die Maßnahme der Kapitalherabsetzung war dem zur Folge nicht in den ersten Quartalsbericht 2011 aufzunehmen.

 


Zu 2.:

Die Abschreibungen des Partizipationskapitals waren weder Gegenstand der Beratungen des Bundesfinanzrahmengesetzes 2012 bis 2015 im Budgetausschuss noch sind sie Gegenstand des Bundesfinanzrahmengesetzes.

 

Zu 3.:

Ja. Statistik Austria weist in ihrer Analyse der Staatsausgaben und –einnahmen 2010 explizit auf die Abschreibung des Partizipationskapitals der Hypo Alpe Adria in Höhe von EUR 700 Mio. hin. Diese Analyse hat Statistik Austria am 4. April 2011 auf ihrer Webseite publiziert. Auch auf der Webseite von Eurostat wird in einer Tabelle über die staatlichen Interventionen im Rahmen der Finanzkrise für die Jahre 2007 bis 2010 auf diesen Betrag hingewiesen, der in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Kapitaltransfer dargestellt wird. Diese Tabelle wurde von Eurostat am 26. April 2011 in ihrer Webseite publiziert.

 

Zu 4.:

Für die Erstellung des Rechnungsabschlusses gemäß Art. 121 Abs 2 B-VG ist der Rechnungshof zuständig.

 

Zu 5.:

Die Kapitalherabsetzung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG zum 30. Mai 2011 iHv EUR 815 Mio. gliedert sich wie folgt:

Kapitalhalter

Nominale

Kapitalform

Herabsetzung um Mio. EUR:

Republik

EUR 62,47 Mio.

Grundkapital

EUR 43,37 Mio.

Republik

EUR 900 Mio.

Partizipationskapital 2008

EUR 624,88 Mio.

GRAWE

EUR 30 Mio.

Partizipationskapital 2009

EUR 20,82 Mio.

Kärntner Landesholding

EUR 30,77 Mio.

Partizipationskapital 2009

EUR 21,36 Mio.

Kärntner Landesholding

EUR 150 Mio.

Partizipationskapital 2010

EUR 104,14 Mio.

 

 

Zu 6.:

Der neue Vorstand der Hypo Alpe Adria ist stetig bemüht, die Bank zu sanieren und von allen Alt-Lasten zu befreien. Inwieweit es am Ende des Geschäftsjahres 2011 zu weiteren Wertberichtigungserfordernissen im Beteiligungs- und Kreditportfolio kommt, kann gegenwärtig vom Bundesministerium für Finanzen nicht eingeschätzt werden.

 

Zu 7.:

Gegenwärtig kann der Zuschussbedarf der Republik zur Hypo Alpe Adria in den Jahren 2012 bis 2015 nicht beziffert werden.

 

Zu 8.:

Es wurde im Bundesfinanzrahmengesetz 2012 – 2015 kein Zuschussbedarf der Republik zur Hypo Alpe Adria berücksichtigt.

 

Zu 9.:

Mit Einrichtung des Bankenhilfspakets hat die Republik nicht das Ziel eines „guten Geschäftes“ verfolgt, sondern die Kapitalisierung systemrelevanter Banken, um die Finanzmarktstabilität zu gewährleisten. Diese Vorgangsweise war international vereinbart und hatte über die Bereitstellung von Eigenkapital zu erfolgen; die mit Eigenkapital verbundenen Risiken sind damit systemimmanent. Darüber hinaus handelt es sich in einer beim Kapitalschnitt um eine Sanierungsmaßnahme bilanzieller Art.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.