8662/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0208-I/A/15/2011
Wien, am 8. August 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8764/J der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Zur vorliegenden Anfrage ist festzuhalten, dass dem Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der räumlichen Gegebenheiten in Krankenanstalten Informationen lediglich insoweit vorliegen, als im Wege der Krankenanstalten-Statistik jährlich die gesetzlich festgelegte Kennzahl „Nettogrundrissfläche“ (Definition gem. ÖNORM B 1800) je Kostenstelle der landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten zu melden ist. Diese Daten lassen jedoch keine Rückschlüsse auf die detailierte räumliche Situation zu.
Fragen 2 bis 4:
Nach der Kompetenzverteilung der österreichischen Bundesverfassung sind die Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten nur hinsichtlich der sogenannten Grundsatzgesetzgebung Bundessache. Die Ausführungsgesetzgebung und die Vollziehung sind hingegen ausschließlich Landessache. Die Setzung von allenfalls erforderlichen baulichen Maßnahmen ist daher Sache der steiermärkischen Landesregierung.