8666/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8821/J des Abgeordneten Kunasek und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Vorbemerkung:

 

Jugend am Werk ist kein österreichweit einheitlich tätiger Schulungsträger, sondern teilt sich in mehrere unabhängige Vereine/Gesellschaften auf. Der größte dürfte wohl der Verein Jugend am Werk sein, der seine Geschäftstätigkeit über Wien, NÖ und das Burgenland erstreckt. Unabhängig davon gibt es Jugend am Werk Steiermark und Jugend am Werk Kärnten. In Oberösterreich gibt es eine Jugend am Werk GesmbH. Mit diesen Vereinen/Gesellschaften unterhält das Arbeitsmarktservice (AMS) Geschäftsbeziehungen. Jugend am Werk Steiermark ist Teil einer aus dem Berufsförderinstitut (BFI), dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) und best in training (BIT) bestehenden Bietergemeinschaft, die die überbetriebliche Lehrausbildung in der Steiermark abwickelt.

 

Da in der Anfrage nicht zwischen den unterschiedlichen Vereinen / Gesellschaften unterschieden wird, gehe ich davon aus, dass alle Geschäftsbeziehungen zu Jugend am Werk gemeint sind, die in Zusammenhang mit überbetrieblicher Berufsausbildung stehen.

 

 

Frage 1:

Am Stichtag befanden sich 1987 Jugendliche in Ausbildung.

 

 


Fragen 2, 12, 14 und 16:

Den „Migrationshintergrund“ von Personen zu erfassen, widerspricht dem Datenschutzgesetz. § 25 Abs.1 Z 1 lit d Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) ermächtigt das AMS nur zur Erhebung von Staatsangehörigkeit, Aufenthalts- und Arbeitsberechtigungen. Andere Daten über die ethnische Herkunft sind nicht Inhalt der Ermächtigung des § 25 Abs. 1 AMSG. Es können daher keine Aussagen zum Migrationshintergrund der Jugendlichen gemacht werden. Dies gilt auch für alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit dem Migrationshintergrund der Jugendlichen.

Von den 1987 Jugendlichen besitzen 1654 die österreichische Staatsbürgerschaft.

 

 

Frage 3:

Alle Jugendlichen befinden sich in der überbetrieblichen Lehrausbildung oder überbetrieblichen integrativen Lehrausbildung.

 

 

Frage 4:

Dieses Modell wird nur von der Bietergemeinschaft in der Steiermark praktiziert.   645 Jugendliche absolvieren ihre Ausbildung im Rahmen der Überbetrieblichen Ausbildung 2 (ÜBA 2) am Stichtag 15. Juni 2011 in einem Praxisbetrieb.

 

 

Fragen 5 und 6:

Keine/r dieser Jugendlichen, die sich am Stichtag 15. Juni 2011 noch in der Ausbildung befanden, kann im Jahr 2009 die Ausbildung beendet haben.

Wenn aber gemeint ist, wie viele der TeilnehmerInnen des Jahres 2009 die Ausbildung im Jahre 2009 abgeschlossen oder abgebrochen haben, können folgend Zahlen angegeben werden:

 

 

abgebrochen

beendet

noch nicht beendet

Gesamt

2009

272

418

318

1008

in %

27,0

41,5

31,5

100

 

 


Fragen 7 und 8:

Von den TeilnehmerInnen des Jahres 2010, die die Ausbildung im Jahre 2010 abgeschlossen oder abgebrochen haben, können folgend Zahlen angegeben werden:

 

 

abgebrochen

beendet

noch nicht beendet

Gesamt

2010

588

901

1101

2590

in %

22,7

34,8

42,5

100

 

 

Fragen 9 und 10

Von den TeilnehmerInnen des Jahres 2011, die die Ausbildung im Jahre 2011 abgeschlossen oder abgebrochen haben, können folgend Zahlen angegeben werden:

 

 

abgebrochen

beendet

noch nicht beendet

Gesamt

2011

301

458

1987

2746

in %

10,9

16,7

72,4

100

 

 

Fragen 11, 13 und 15:

Anders als bei normalen Kursen, bei denen die KursteilnehmerInnen eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) bekommen, wird im Falle der überbetrieblichen Lehrausbildung die gesetzlich verankerte Ausbildungsbeihilfe nicht über das AMS angewiesen, sondern über den beauftragen Auftragnehmer an die TeilnehmerInnen ausbezahlt. Meldungen über etwaige Krankenstände, die eine Unterbrechung der Beihilfenauszahlung nach sich ziehen, gehen daher nicht ans AMS, sondern direkt an die Gebietskrankenkasse (GKK). Das AMS hat deshalb keine elektronisch verfügbaren Daten, sodass eine detaillierte Aufgliederung einen unverhältnismäßig hohen Erhebungsaufwand mit sich bringen würde.

 

 

Fragen 17 bis 19:

Seitens meines Ministeriums wurde Jugend am Werk im Jahr 2009 eine Förderung in Höhe von € 1.399,93  gewährt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Arbeitsmarktservice und das Bundessozialamt die Organisation Jugend am Werk fördern.