8669/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8855/J der Abgeordneten Dr. Susanne Winter und weiterer Abgeordneter wie folgt:

Soweit mit der Bezeichnung „EU-Datenbank für Lobbyisten“ das Transparenzregister der Europäischen Union angesprochen wird, ist darauf hinzuweisen, dass dieses Register eine Vielzahl von Akteuren (etwa z.B. auch Wohltätigkeitsorganisationen und Hochschuleinrichtungen) umfasst und daher nicht auf Lobbyisten beschränkt ist.

Weiters sehe ich mein in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6336/J zum Ausdruck gebrachtes Verständnis des Begriffes „Lobbying“ durch den Entwurf des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetzes bestätigt: Auch nach den Begriffsbestimmungen des Entwurfes wird unter Lobbying lediglich die Tätigkeit aufgrund eines entgeltlichen Auftrages verstanden und es werden die Lobbyisten von bloßen Interessenvertretern unterschieden.

Fragen 1 bis 6 sowie 11 und 12:

Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6336/J.

Fragen 7 bis 10:

Das Bundesministerium für Justiz hat am 21. Juni 2011 den Entwurf für ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz zur allgemeinen Begutachtung versandt.

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 8859/J durch die Frau Bundesministerin für Justiz.