8671/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8879 /J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl u.a. wie folgt:
Frage 1 und 3:
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist mir nicht bekannt. Es gab dazu in meinem Ressort bislang keine Beschwerden.
Fragen 2 und 4:
Ein gesetzliches Verbot wonach das Telefonieren mit gefälschter Rufnummer in Österreich verboten ist, lässt sich aus § 5 Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdienstverordnung 2009 und den §§ 104 und 106 Telekommunikationsgesetz 2003 ableiten.