8672/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8891/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

Zunächst darf ich – wie bereits in Beantwortung der ähnlich lautenden Anfrage Nr. 5048/J aus dem letzten Jahr – darauf hinweisen, dass ich lediglich hinsichtlich der die Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung betreffenden Fragen Stellung nehmen kann, weil ich lediglich für diese zuständig bin. Daher entfällt eine Antwort zu den Fragen 5 und 6 sowie 15 bis 19.

In der Folge werden daher lediglich Daten betreffend die Pensionsversicherung bekannt gegeben – bezüglich der Kranken- und Unfallversicherung darf ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Gesundheit verweisen und Ihre diesbezügliche Anfrage Nr. 8893/J vom 22. Juni 2011.
Betreffend die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weise ich vorweg darauf hin, dass diese im Bereich der Angelegenheiten der Bundespensionen dem Bundesminister für Finanzen untersteht, somit ebenfalls nicht meiner Zuständigkeit.

Vorausschicken möchte ich, dass sich die Regressansprüche der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) auf §§ 190 ff GSVG, jene der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) auf §§ 178 ff BSVG stützen.

Zu den einzelnen Fragen wurde mir vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Nachstehendes mitgeteilt:

FRAGE 1:
Wie viele Regressansprüche nach § 332 ASVG wurden durch die Sozialversicherungsträger im Jahr 2010 insgesamt gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?

 

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

5.391 Regressansprüche wurden gestellt und auch geltend gemacht.

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

Pensionsversicherung: € 129.078,05
Pflegegeld (PV): € 46.678,92

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Es wurden 202 neu angefallene Regressfälle geprüft bzw. bearbeitet. Überdies wurden 234 Fälle aus den Vorjahren weiterbearbeitet. 202 Fälle konnten einer abschließenden Erledigung zugeführt werden, sodass zum Ende des Jahres 2010 wiederum 234 Fälle offen waren.

Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

Österreichweit wurden 38 neue Regresse in der Pensionsversicherung (inkl. Pflegegeld) eingeleitet.
Außerdem waren am 1. Jänner 2010 bereits 151 Regressfälle anhängig, insgesamt ergibt dies im Jahr 2010 189 anhängige Regressfälle.

Die SVA merkt dazu an, dass von den in Bearbeitung stehenden Regressfällen eine größere Fallzahl nur deswegen noch nicht abgeschlossen ist, weil laufend weitere Leistungen erbracht werden, die sodann zu regressieren sind. Als erledigt im obigen Sinne gelten Regressfälle nur dann, wenn keine erbrachten Leistungen mehr zu re-gressieren sind oder aus anderen Gründen die Voraussetzungen für die Stellung von Regressforderungen fehlen.

In diesem Sinne wurden 197 Fälle eingestellt, zum Teil nach erfolgreicher Geltendmachung der Regressansprüche, zum Teil aber auch, weil wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des Regressverfahrens fehlten (z. B. kein Nachweis eines Fremdverschuldens bzw. einer Haftung Dritter oder nicht nachgewiesene Kausalität oder kein zivilrechtlicher Ersatzanspruch der geschädigten Versicherten, der auf den Versicherungsträger hätte übergehen können).

In 5 Fällen wurde das Verfahren durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet. Generell wird versucht, jeden Regressanspruch in einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Haftpflichtversicherer zu realisieren, da erfahrungsgemäß Schadenersatzprozesse sehr lange dauern und mit einem nicht unerheblichen Prozesskostenrisiko verbunden sind.

Wie auch schon im Vorjahr liegen über die Höhe der in den jeweiligen Einzelfällen gestellten Regressforderungen keinerlei Aufzeichnungen vor.

 

FRAGE 2:
Wie sehen die Regressergebnisse aus, welche Beträge wurden im Jahr 2010 tatsächlich regressiert (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?

 

PVA

An Regresserlösen wurden € 28.300.103,88 vereinnahmt.

VAEB

Siehe Frage 1.

SVA

Als Gesamtregresserlös (nur Pensionsversicherung) konnte ein Betrag von € 1.133.730,09 hereingebracht werden.
Die Höhe des Regresserlöses schwankt von Jahr zu Jahr erheblich, zumal hier Zufälligkeiten hereinspielen wie beispielsweise jene, ob im jeweiligen Kalenderjahr Kapitalisierungen von Regressansprüchen vorgenommen wurden, durch die die gebührenden Regresserlöse mehrerer Jahre auf einmal hereinfließen.

SVB

Aus dem Bereich Pensionsversicherung (inkl. Pflegegeld) werden Regresseinnahmen in Höhe von € 403.456,08 ausgewiesen.

 

FRAGE 3:
In wie vielen Fällen wurden in diesem Jahr eingeschränkte Regressansprüche nach § 332 Abs. 5 ASVG gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)?

FRAGE 4:
Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?
Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

Die SVA teilt dazu mit, dass eine diesbezügliche Statistik nicht existiert, zumal Fälle dieser Art kaum vorkommen.

Die SVB weist darauf hin, dass die Parallelbestimmung des § 178 Abs. 3 BSVG in ihrem Bereich aufgrund der Versichertenstruktur (selbständig Erwerbstätige sowie hauptberuflich beschäftigte Angehörige) keine Relevanz hat.

Bei der PVA und der VAEB erfolgt diesbezüglich keine detaillierte statistische Erfassung. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden.

FRAGE 7:
In wie vielen Fällen wurden von den Sozialversicherungsträgern im Jahr 2010 eingeschränkte Regressansprüche nach § 332 Abs. 6 ASVG gestellt und geltend gemacht (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

FRAGE 8:
Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?
Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

In der SVA kommen Fälle dieser Konstellation nicht vor.

In der PVA, der VAEB und der SVB findet eine gesonderte statistische Erfassung nicht statt. Die Frage kann daher mit vertretbarem Aufwand in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht beantwortet werden.

 

FRAGE 9:
Wie viele aller Regressansprüche waren in diesem Jahr (2010) auf Straßenverkehrsunfälle zurückzuführen (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

FRAGE 10:
Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?
Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

Die Pensionsversicherungsträger verfügen diesbezüglich über keine statistischen Aufzeichnungen. Erfahrungsgemäß ist der Anteil der Straßenverkehrsunfälle sehr hoch und liegt in etwa bei 90 % aller Unfälle.

Bei Pflegegeldregressfällen spielen auch „Haushaltsunfälle“ wie z. B. Sturz in der Wohnung eine erhebliche Rolle.

 

FRAGE 11:
Bei wie vielen dieser Regressforderungen waren in diesem Jahr ausländische Lenker bzw. ausländische Fahrzeughalter betroffen, die für den Unfall kausal verantwortlich waren (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?


FRAGE 12:
Welche Beträge wurden in diesem Jahr geltend gemacht?
Wie viele Ansprüche konnten durchgesetzt werden?
Welche Einnahmen wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

Bei den Pensionsversicherungsträgern erfolgt keine gesonderte statistische Erfassung. Es darf nicht übersehen werden, dass die Frage Inländer-Ausländer bei Regressfällen eine sehr geringe Rolle spielt, weil in erster Linie die jeweiligen Versicherungen Ansprechpartner für Regressforderungen sind.

Die SVA merkt dazu an, dass im Hinblick auf die gerade aus Kreisen der Politik immer wieder geforderte ökonomische Verwaltung die Führung diesbezüglicher Aufzeichnungen, die auch mit einem gewissen Aufwand verbunden wäre, nicht zu rechtfertigen wäre. Überdies ist nicht klar, ob sich diese Frage nur auf Unfälle im Inland oder auch auf Unfälle im Ausland bezieht. Nach allgemeiner Erfahrung kann dazu gesagt werden, dass sich die Regressforderungen zu einem durchaus erheblichen Teil sowohl auf Inlandsunfälle von Ausländern als auch auf Auslandsunfälle von Inländern beziehen (z. B. Österreicher auf Auslandsurlaub).

Seitens der SVB kann aus der Praxis angegeben werden, dass nur ein sehr kleiner Teil der Regresse aus der Pensionsversicherung auf Verkehrsunfälle unter Beteiligung ausländischer Kraftfahrzeughalter zurückzuführen ist.

 

FRAGE 13:
Wie viele dieser Regressansprüche waren in diesem Jahr auf Verletzungen o-der Todesfälle zurückzuführen, die auf fehlerhafte Produkte im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zurückzuführen waren (Aufschlüsselung jeweils auf Sozialversicherungsträger)?

In der PVA war im Jahr 2010 kein derartiger Fall anhängig.

In der SVA existieren darüber keine Aufzeichnungen. Derartige Fälle treten äußerst selten auf. Gegenwärtig ist ein Fall anhängig, in dem wegen eines fehlerhaften Holzeinzelteils ein Baugerüst zusammengebrochen ist. Nach derzeitigem Informationsstand ist dieser Fall aber noch offen, Erledigungszusage seitens des Haftpflichtversicherers liegt noch keine vor (eine Klagsführung wird wahrscheinlich nicht zu vermeiden sein).

Seitens der SVB kann dies mangels Aufschlüsselung nicht angegeben werden. Aus der Praxis gesehen, ist die Anzahl der Fälle gering.

Auch in der VAEB liegen hierzu keine Statistiken auf.

FRAGE 14:
Durch welche fehlerhaften Produkte wurden diese Verletzungen bzw. Todesfälle ausgelöst?

Auf die Ausführungen zu Frage 13 wird verwiesen.