8675/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.8983/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier et.al. betreffend „Ski- und Snowboardunfälle 2010/2011 – Sicherheit auf Skipisten“ wie folgt:

Vorweg erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die gegenständliche Anfrage den Vollziehungsbereich meines Ressorts unmittelbar nur bezüglich der Fragen zu Invaliditätspensionen nach Ski/Snowboard-Unfällen sowie zur Produktsicherheit betrifft. Bezüglich der meisten Fragenbereiche stehen meinem Ressort jedenfalls nur beschränkt oder keine Daten zur Verfügung. Daher verweise ich bezüglich der im Folgenden nicht beantworteten Fragen auf die Zuständigkeit der anderen MinisterInnen, an die gleichlautende bzw. ähnliche Anfragen gerichtet wurden.

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Mit Unterstützung meines Ressorts hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahren die Unfalldatenerhebung „Injury Database“ (früher „EHLASS“) durchgeführt. Diese Erhebung enthält auch Daten zu Wintersportunfällen. Der aktuelle Jahresbericht 2010 geht von - hochgerechnet – rund 34.000 Unfällen beim Skifahren (Alpin/Abfahrtslauf) sowie ca 10.600 Unfällen beim Snowboarden aus. Dazu kommen noch Unfälle in Spezialdisziplinen (zB Freestyle).

Der IDB-Jahresbericht kann von der Website meines Ressorts (www.bmask.gv.at Fachpublikum – Konsumentenschutz – Produktsicherheit) heruntergeladen werden.

Darüber hinaus führt das Kuratorium für Verkehrssicherheit auch noch eine Frei-zeitunfallstatistik, der ebenfalls einschlägige Daten entnommen werden können (www.kfv.at).


Zu den Fragen 10, 16 und 17:

An die Sektion Konsumentenpolitik in meinem Ressort wurden keine derartigen Beschwerden herangetragen. Ich gehe aber davon aus, dass Unfallopfer über Behandlungskosten entsprechend zu informieren sind und Entgeltforderungen nur auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages eingefordert werden können.

Zur Frage 19:

Im Dezember 2010 bezogen 188 Personen (150 Männer und 38 Frauen) eine Invaliditätspension aufgrund eines Sportunfalls. Derartige Daten liegen nur jeweils für den Monat Dezember vor. Über eine weitere Differenzierung der Sportunfälle etwa in  Ski- oder Snowboardunfälle verfügt das BMASK nicht.

Zur Frage 20:

Im Jahr 2010 erhielten 12 Personen (9 Männer und 3 Frauen) eine Invaliditätspension aufgrund eines Sportunfalls zuerkannt. Über eine weitere Differenzierung der Sportunfälle etwa in Ski- oder Snowboardunfälle verfügt das BMASK nicht.

Zur Frage 21:

Bezüglich fehlerhafter Sportausrüstung und mangelhaft eingestellter Skibindungen steht kein gesichertes Datenmaterial zur Verfügung. Es ist aber davon auszugehen, dass auf Grund des technischen Fortschritts die Zahl von Unfällen auf Grund fehlerhafter Ausrüstung sehr gering ist. Es kam zwar in den vergangenen Jahren – folgt man einer Auswertung der RAPEX-Datenbank – zu mehreren einschlägigen Produktrückrufen (zuletzt ein von Österreich gemeldeter freiwilliger Rückruf von Skibindungen, die potentiell zu früh auslösen konnten); diese reflektieren aber auch das hohe Produktsicherheitsniveau der entsprechenden HerstellerInnen.

Zur Frage 24:

Bezüglich der Verletzungsmuster verweise ich nochmals auf die Daten der o.a. Injury Database.

Zur Frage 53:

Grundsätzlich sind erhöhte Anforderungen an Skigebiete, wie sie die Pistengütesiegel zum Ausdruck bringen, zu begrüßen. Die Wirksamkeit eines Pistengütesiegels hängt aber davon ob, ob dieses für BetreiberInnen einen ausreichenden Anreiz darstellt in die Qualität des jeweiligen Skigebietes über das ohnehin erforderliche Ausmaß hinaus zu investieren: wird ein Pistengütesiegel von den SkifahrerInnen bei ihrer Entscheidung für ein bestimmtes Skigebiet tatsächlich berücksichtigt, besteht auch ein entsprechender Anreiz für die BetreiberInnen die Anforderungen solcher Gütesiegel zu erfüllen. Eine Vereinheitlichung der Pistengütesiegel wird jedenfalls dann erforderlich sein, wenn regionale Siegel zu stark von einander abweichen.

Zur Frage 54:

Die aktuellen FIS-Regeln wurden 2002 von der FIS verabschiedet und umfassen auch Snowboarder.

Zu den Fragen 55 bis 61 und 72:

Grundsätzlich unterstütze ich alle Maßnahmen die zu einer Hebung der Sicherheit im alpinen Skisport beitragen. Da dieser Bereich – wie eingangs ausgeführt – nicht in den Vollziehungsbereich meines Ressorts fällt, können die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen aber nicht näher beurteilt werden.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.