8682/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.08.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Textfeld: MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/102-PMVD/2011                                                                                            . August 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde haben am 10. Juni 2011 unter der Nr. 8752/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Vergewaltigungsvorwürfe gegen österreichische Soldaten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 3:

Gegen einen Soldaten wurde wegen des begründeten Verdachts einer strafbaren Handlung gegen die Sittlichkeit Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Nach Abschluss der Erhebungen wurde dieser Soldat umgehend aus dem Auslandseinsatz repatriiert, einer psychologischen Untersuchung unterzogen und auf zumindest drei Jahre für Auslandsein­sätze gesperrt. Weiters wurde den vermeintlichen Opfern psychologische Betreuung ange­boten und eine umfassende Belehrung der Soldatinnen und Soldaten im Einsatzraum durchgeführt.


Zu 2:

Hierüber liegen in meinem Ressort keine Daten vor.

Zu 4:

Die Ausbildung und Einsatzvorbereitung der Soldaten ist nationale Angelegenheit. Im Zuge der Einsatzvorbereitung werden Soldaten sowohl auf die zu erwartenden taktischen Aufgaben, die Gefährdungslage, aber auch umfangreich auf das Leben, die Sitten und Bräuche der Bevölkerung im Einsatzraum vorbereitet. Besonderes Schwergewicht wird dabei auf das korrekte Auftreten und Verhalten gegenüber der einheimischen Bevölkerung gelegt. Aus Gründen des Eigen- und Truppenschutzes findet darüber hinaus eine Belehrung statt, dass keinesfalls über den normalen Umgang hinausgehende, freundschaftliche Kontakte einzugehen sind.

Zu 5:

Im Vorfeld eines Auslandseinsatzes findet eine umfangreiche körperliche und psycholo­gische Eignungstestung sowie eine Verlässlichkeitsprüfung nach dem Militärbefugnisgesetz statt.