8683/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.08.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

BM

 

                                                            BMWF-10.000/0170-III/4a/2011

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 9. August 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8765/J-NR/2011 betreffend räumliche Situation von Intensivstation und Aufwachzimmer des Universitätsklinikums für Chirurgie der Universität Graz, die die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen am 15. Juni 2011 an mich richteten, wird darauf hingewiesen, dass nur eine eingeschränkte Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung besteht. Zu Fragen der operativen Krankenhausführung wurde die Stellungnahme des zuständigen Krankenanstaltenträgers eingeholt und auch den folgenden Antworten zugrundegelegt.

 

 

Zu Frage 1:

Die räumliche und bauliche Situation am Universitätsklinikum für Chirurgie sowie deren
Auswirkungen auf die Leistungen der Medizinischen Universität Graz war Gegenstand in
Projektbeiräten und Schreiben der Medizinischen Universität Graz. In den Verhandlungen zu den vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung mitfinanzierten, derzeit in Ablauf befindlichen Rahmenbauprogrammen der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. am LKH Graz, hat der Bereich Chirurgie und die damit verbundene Qualitätssteigerung der Lehre und Forschung an der Medizinischen Universität Graz eine zentrale Rolle eingenommen.


Zu Fragen 2 und 3:

Zur Situation der Krankenversorgung am LKH Graz wird seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung auf die diesbezügliche Zuständigkeit des Landes Steiermark
verwiesen. Auf Bundesebene betreffen Fragen zur Qualität der Krankenversorgung allenfalls den Herrn Bundesminister für Gesundheit.

 

Laut Auskunft des für die Planung und Durchführung zuständigen Bauherren [Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes)], findet zunächst eine Erhöhung der Intensiv-behandlungseinheiten auf 57 Betten statt. Der Vollausbau auf 60 Intensivbetten soll mit
Fertigstellung der 2. Bauetappe im Jahr 2018 erreicht sein. Zusätzlich wird die Zahl der Intensiv­überwachungseinheiten von derzeit 32 auf 35 Betten bis 2018 erhöht.

 

Zu Frage 4:

Laut Auskunft des Bauherren KAGes wird bei der Umsetzung der Betrieb mit den bestehenden Betten aufrechterhalten und die Bestandsflächen werden in mehreren Bauetappen generalsaniert und erweitert. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung soll der Bau in der mit dem verantwortlichen Krankenanstaltenträger KAGes abgestimmten Weise umgesetzt werden.

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.