869/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 
An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0020 -I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 2. APR. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 9. Februar 2009, Nr. 845/J, betreffend Bundesforste:

                        Verkauf und Zukauf von Liegenschaften, Vermögensverhandlungen mit

                        den Bundesländern

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 9. Februar 2009, Nr. 845/J, teile ich Folgendes mit:

 


Zu Frage 1:

 

Ich weise darauf hin, dass die Vermögensauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Finanzen fällt, dem auch die Verhandlungsführung in dieser Angelegenheit obliegt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Für die in der Anfrage angesprochene generelle Weisung besteht kein Anlass. Der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) entsandte Vertreter im Aufsichtsrat der Österreichische Bundesforste AG wird auch weiterhin im Einzelfall und unter Abwägung der bestehenden Interessen entscheiden, ob er einem Verkauf die Zustimmung erteilt oder nicht.

 

 

Im Vergleich zum gesamten Liegenschaftsbestand der Bundesforste sind die laufend durchgeführten Zu- und Ankäufe flächenmäßig von untergeordneter Bedeutung. Darüber hinaus ist durch die Substanzerhaltungspflicht des Bundesforstegesetzes 1996 sichergestellt, dass Erlöse aus Veräußerungen wieder in den Ankauf oder die Verbesserung von Liegenschaften investiert werden. Aus diesem Grund gefährdet der laufende Grundverkehr der Bundesforste die Vermögensauseinandersetzung nicht.

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass auch für den VfGH die Grundverkehrs­aktivitäten der Bundesforste unproblematisch sind. Er hat in seinem Erkenntnis G 270-272/01 insbesondere ausgesprochen, dass die Länder bei einer Auseinandersetzung keinen Anspruch auf Übertragung des seinerzeit auf ihrem Landesterritorium befindlichen ehemals staatlichen Liegenschaftsvermögens in vollem Umfang in natura haben.

 

Zu Frage 4:

 

Da die Österreichische Bundesforste AG über keine Informationen verfügt, welche Liegenschaften der Bund 1920 treuhändig übernommen hat, bestehen auch keine gesammelten Aufzeichnungen bezüglich derartiger Liegenschaftsverkäufe. Im Hinblick auf das oben erwähnte VwGH-Erkenntnis besteht auch keine Notwendigkeit dazu.

 


Zu Frage 5:

 

Die Österreichische Bundesforste AG prüft bei allen Liegenschaftsverkäufen, ob strategisch wichtige Wasserressourcen auf der Verkaufsfläche vorliegen.

 

Zu Frage 6:

 

Die Prüfung, ob eine strategisch wichtige Wasserressource auf einer in Verkaufsüberlegungen einbezogenen Fläche vorliegt, erfolgt bereits im Vorstadium jeder Transaktion. Wenn eine strategisch wichtige Wasserressource vorliegt, wird die Transaktion nicht weiter verfolgt. Über bereits im Vorfeld aus diesem Grund ausgeschiedene Verkaufsüberlegungen werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 7:

 

Die Erhebung der Grundlagen sowie die erste Prüfung erfolgt durch den jeweils zuständigen Forstbetrieb der Österreichischen Bundesforste AG. Für den Fall, dass sich der Forstbetrieb für eine Veräußerung entscheidet, erfolgt eine weitere Prüfung durch die Unternehmensleitung der Österreichische Bundesforste AG. Erst wenn beide Prüfungen die Unbedenklichkeit der Transaktion ergeben haben, kommt es zu einer Vorlage der Transaktion an den Vorstand, der nach nochmaliger Prüfung über eine Weiterleitung an den Aufsichtsrat zur Genehmigung entscheidet. Einschließlich der Überprüfung durch den Aufsichtsrat ist somit ein vierstufiges Prüfungsverfahren vorgesehen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Siehe dazu auch Antwort auf Frage 7.

 

Weiters werden von den jeweils zuständigen Bundesbehörden die im Einzelfall erforderlichen Bewilligungen eingeholt und geprüft.

 

Ein potentieller Verkauf wird zudem in jedem Einzelfall anhand der vom Aufsichtsrat der Öster­reichische Bundesforste AG genehmigten Grundverkehrsstrategie gesondert und sorgfältig geprüft.

 


Zu Frage 10:

 

§ 4 WRG bezieht sich nur auf von der Österreichische Bundesforste AG verwaltete Wasser führende und verlassene Bette öffentlicher Gewässer sowie deren Hochwasserabflussgebiet.

Bei Transaktionen, die Bette öffentlicher Gewässer sowie deren Hochwasserabflussgebiet betreffen, ist gemäß § 4 Abs. 8 WRG ein Feststellungsbescheid des Landeshauptmanns erforderlich, da das Geschäft ohne einen solchen Bescheid nichtig wäre. Liegen diese Voraussetzungen vor, werden derartige Feststellungsbescheide selbstverständlich eingeholt. Darüber, wann und wie oft dies bisher der Fall war, bestehen keine gesammelten Aufzeichnungen.

 

Zu Frage 11:

 

Zu- und Verkäufe von Liegenschaften bis 5 ha im Jahr 2008:

 

 

Abtretungen

Erwerbungen

Bundesland

Anzahl

Einnahmen Mio. €

Anzahl

Ausgaben Mio. €

Kärnten

6

0,41

3

0,02

Niederösterreich

9

0,10

3

0,04

Oberösterreich

15

2,14

1

0,00

Salzburg

27

0,90

5

0,60

Steiermark

5

0,01

2

0,02

Tirol

8

0,04

5

0,33

Wien

1

0,00

 

 

Summe

71

3,60

19

1,01

 

Zu Frage 12:

 

Im Ausland wurden im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich keine Liegen­schaften erworben.

 


Zu Frage 13:

 

Zu- und Verkäufe von Liegenschaften von 5 bis 50 ha im Jahr 2008:

 

 

Abtretungen

Erwerbungen

Bundesland

Anzahl

Einnahmen Mio. €

Anzahl

Ausgaben Mio. €

Kärnten

1

0,43

 

 

Niederösterreich

2

0,43

 

 

Salzburg

1

0,29

2

0,88

Tirol

2

0,38

 

 

Summe

6

1,53

2

0,88

 

Zu Frage 14:

 

Im Ausland wurden im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich keine Liegenschaften erworben.

 

Zu Frage 15:

 

Zu- und Verkäufe von Liegenschaften von 50 bis 120 ha im Jahr 2008:

 

 

Abtretungen

Erwerbungen

Bundesland

Anzahl

Einnahmen Mio. €

Anzahl

Ausgaben Mio. €

Oberösterreich

1

0,84

 

 

Summe

1

0,84

 

 

 

Zu Frage 16:

 

Im Ausland wurden im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich keine Liegen­schaften erworben.

 

Zu Frage 17:

 

 

Abtretungen

Erwerbungen

Bundesland

Anzahl

Einnahmen Mio. €

Anzahl

Ausgaben Mio. €

Steiermark

0

0,00

1

1,40

Summe

0

0,00

1

1,40

Zu- und Verkäufe von Liegenschaften über 120 ha im Jahr 2008:


Zu Frage 18:

 

Im Ausland wurden im Namen und auf Rechnung der Republik Österreich keine Liegen­schaften erworben.

 

Zu Frage 19:

 

Die Österreichische Bundesforste AG hat im Jahre 2008 die nachfolgend dargestellten Bestandsverträge abgeschlossen:

 

Geschäftsfeld

Anzahl

€/Jahr

Verpachtung

481

342.149

Tourismus

794

1.032.409

Abbau / Deponie

17

33.195

SUMME

1.292

1.407.753

 

Eine Aufgliederung nach Flächengrößengruppen ist nicht möglich, weil in vielen Fällen keine Fläche, sondern andere Einheiten (z.B. Laufmeter) die Basis des Vertrages bilden.

 

Zu Frage 20:

 

Die im Zusammenhang mit den Bestandgaben geführten Aufzeichnungen weisen die dazu notwendige Detaillierung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht auf, die gesetzlichen Regelungen verlangen auch keine derartige Aufzeichnungen.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

Anzahl der gepachtete Flächen im Inland:

 

bis 5 ha

5-50 ha

50-120 ha

über 120 ha

Pachtzins €

25

0

1

0

36.134

 

Jagdpachtungen sind nicht enthalten.

 


Zu den Fragen 23 und 24:

 

Von der Österreichische Bundesforste AG selbst waren im Ausland nur in Ausnahmefällen Kleinflächen, etwa zur Zwischenlagerung von Biomasse, temporär gepachtet.

Unternehmen, an denen die Bundesforste mehrheitlich beteiligt sind, haben keine forstlichen Flächen im Ausland gepachtet. Die Mayr-Melnhof-Holz-Gruppe, an der die Bundesforste mit 25,1 % beteiligt sind, hat über Tochtergesellschaften Flächen im Ausland gepachtet.

 

Der Bundesminister: