8690/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9142 /J der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl u.a. wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Bisher war mir der von den zeichnenden Abgeordneten geschilderte Sachverhalt nicht bekannt. In meinem Hause gab es bisher auch noch keine Anfragen zu dieser Thematik.
Zu Frage 3:
Entfällt mangels vorhandener Anfragen (s. Antwort zu Frage 2).
Zu Frage 4:
Ich habe zwischenzeitlich eine Stellungnahme der ÖBB zu dem von den zeichnenden Abgeordneten geschilderten Sachverhalt eingeholt.
Das Unternehmen schrieb uns dazu Folgendes: „ÖBB-Online-Tickets können mit oder ohne Sitzplatzreservierung gekauft werden. Entscheiden sich KundInnen für eine Buchung ohne Sitzplatzreservierung, können sie während der Geltungsdauer des Tickets jeden beliebigen ÖBB-Zug auf ihrer Fahrtstrecke nehmen - sie kaufen also ein Ticket für eine Strecke und nicht für einen bestimmten Zug. Im Fernverkehr gibt es sowohl Züge mit 1. Klasse als auch Züge ohne 1. Klasse. Zum Zeitpunkt der Buchung legt sich der Fahrgast nicht auf einen Zug fest, die ÖBB - Personenverkehr AG kann also nicht feststellen, ob der Zug, den ein Fahrgast mit seinem 1. Klasse-Ticket wählt, auch über eine solche verfügt.
Bei Tickets mit Sitzplatzreservierung legen sich die KundInnen von vornherein auf einen Zug fest. In der Eingabemaske werden all ihre Wünsche erfasst. Geben die KundInnen die Bestellung auf, prüft das System, ob diese Buchung möglich ist. Ist sie das nicht - weil z. B. der Zug planmäßig keine 1. Klasse mitführt - werden die KundInnen darauf hingewiesen, die Buchung kann nicht abgeschlossen werden.
Allerdings ist es nicht möglich, die Buchung eines 1. Klasse-Tickets für EuroNight-Verbindungen generell zu blockieren. Für die Buchung eines Single-Schlafwagens benötigt man - zusätzlich zur Bettplatzreservierung - einen Fahrschein 1. Klasse (sofern bei Globalpreiszügen nicht ein Globalpreisticket gelöst wurde). Daher ist - in Verbindung mit einem Single-Schlafwagenticket - eine solche Buchung möglich.
Die ÖBB-Personenverkehr AG weist ihre KundInnen daher in den Zuginformationen eigens auf die Zugausstattung hin. Sollte aber ein Fahrgast mit einem Ticket 1. Klasse dennoch einen Zug wählen, der nicht über 1. Klasse-Sitzplätze verfügt, bestätigen die ZugbegleiterInnen das am Ticket und die KundInnen erhalten die Differenzbeträge selbstverständlich erstattet.“
Zu Frage 5:
Laut den von den ÖBB übermittelten Informationen werden allen Passagieren, welche mit einem 1. Klasse-Ticket einen EuroNight-Zug benützen die Mehrkosten gegenüber einem Ticket 2. Klasse von der ÖBB rückerstattet.
Die im BMASK zuständige Fachabteilung hat sich die Fahrplanauskunft und den Buchungsvorgang auf der Website der ÖBB angesehen und dabei festgestellt, dass die Information über das Nichtvorhandensein der 1. Klasse in den Sitzwagen von EuroNight-Zügen in einem aufklappbaren Infofenster bei der jeweiligen Zugsverbindung gegeben wird. Allerdings kann diese Information in der Schnelligkeit eines Buchungsvorganges durchaus auch einmal übersehen werden.
Nach Auskunft der ÖBB ist es – wie in der Beantwortung der Frage 4 bereits ausgeführt - derzeit allerdings nicht möglich, die Buchungsmöglichkeit für 1. Klasse-Tickets in EuroNight-Zügen generell zu blockieren, da für die Buchung eines Single-Schlafwagen-Tickets zusätzlich das Lösen eines 1. Klasse-Tickets notwendig ist.
Wie in der Stellungnahme der ÖBB weiters ausgeführt, lässt das Buchungssystem jedenfalls bei Buchung mit Sitzplatzreservierung die Buchung eines 1. Klasse-Tickets im Sitzwagen für EuroNight-Züge gar nicht zu.
Die geschilderte Problematik scheint mir durch die oben erwähnten Punkte zusätzlich auch dadurch entschärft zu sein, dass den Passagieren - welche ohne konkrete Zugbuchung ein Ticket kaufen und dann mit einem Zug ohne erste Klasse fahren - der Aufpreis refundiert wird und daher jedenfalls kein finanzieller Schaden entsteht.