8700/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0733-II/10/a/2011

 

Wien, am        . August 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
15. Juni 2011 unter der Zahl 8786/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Stau durch Grenzkontrollen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Auf Grundlage einer von Experten des Bundesministeriums für Inneres in der Vergangenheit getroffenen Einteilung aller Grenzübergangsstellen in drei Kategorien (internationale, regionale oder lokale Bedeutung), wurden zeitlich und örtlich begrenzte Grenzkontrollen mit orts- und situationsbezogener Intensität durchgeführt.

 


An Grenzübergangsstellen mit internationaler Bedeutung, insbesondere an den zum Veranstaltungsort führenden Hauptverkehrswegen, wurden umfassende stationäre Grenz-kontrollen durchgeführt. Im Bundesland Kärnten waren davon die Grenzübergangsstellen Arnoldstein (A 2), Karawankentunnel (A 11), Flughafen Klagenfurt/Wörthersee und die Bahnstrecken zu Italien und Slowenien, betroffen.

 

Für die Grenzkontrollen wurden grundsätzlich je Dienstturnus (12 Stunden) auf den Grenzübergangsstellen Arnoldstein 7, Karawankentunnel 6, Flughafen Klagenfurt 9 sowie auf den Bahnstrecken zu Italien und Slowenien 6 Beamte eingesetzt.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Bei der Grenzübergangsstelle Arnoldstein wurden die Grenzkontrollen auf dem Zollamtsplatz (LKW-Parkplatz) vorgenommen. Dazu wurde der Verkehr zum Abfertigungsgebäude über eine etwa 700 Meter lange Straße abgeleitet.

 

Nachdem sich am Nachmittag des 5. Juni 2011 ein erhöhter Rückreiseverkehr abzeichnete, wurden neben den Kontrollen auf dem Zollamtsplatz alternativ auch auf der Autobahn selektiv kontrolliert. Dafür wurden temporär während des erhöhten Verkehrsaufkommens zu-sätzlich 4 Beamte eingesetzt.