871/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS
BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0021 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 2. APR. 2009
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag.a Rosa Lohfeyer,
Kolleginnen und Kollegen vom 12. Februar 2009, Nr. 878/J,
betreffend Förderung des Projekts „fairea-GmbH-gut so!“
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag.a Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Februar 2009, Nr. 878/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Ein erster Antrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie wurde seitens des Ökosozialen Forums Europa am 18. Juli 2006 an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gestellt.
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Zustimmung wurde gem. Sonderrichtlinie für die Förderung von nicht-investiven Maßnahmen in der Landwirtschaft, Sparte 2.12 „Vermarktung, Markterschließung und Ausstellungswesen“ (Zl. 29.580/01-II9/02 idgF) erteilt.
Als Förderkriterien gelten die in dieser „Sparte“ formulierten Förderziele: „Ausrichtung des Angebotes von landwirtschaftlichen Produkten und Nahrungsmitteln gemäß den Anforderungen des Marktes“, „Stimulierung der Nachfrage nach Qualitätserzeugnissen der österreichischen Land- und Ernährungswirtschaft“.
Zu Frage 3:
Der Bundesanteil für die Unterstützung der Machbarkeitsstudie wurde am 9. November 2007 genehmigt. Die Zusage des Bundesanteils für die Projektumsetzung im Jahr 2008 erfolgte am 15. Jänner 2008.
Für 2009 ist noch keine Förderzusage erfolgt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Der Bundesanteil in Höhe von € 60.000 (Machbarkeitsstudie) wurde am 21. November 2007 angewiesen. Der Zuschuss des Bundes für die Projektumsetzung im Jahr 2008 erfolgte in drei Teilraten: € 90.000,-- am 28. März 2008, € 80.000,-- am 17. Juli 2008 und € 70.000,-- am 28. November 2008.
Zu den Fragen 7, 8 und 11:
Als Erfolgsnachweise bzw. Leistungskontrolle wurden dem BMLFUW Zwischenberichte sowie Verwendungsnachweise (Abrechnung und Projektsbericht) für die Förderung 2007 und 2008 vorgelegt.
Zu Frage 9:
Der bisherige Projektfortschritt liegt unter den ursprünglichen Erwartungen, wurde aber damit begründet, dass nur 50 % des tatsächlich benötigten Fördervolumens gewährt wurde. Aus Sicht des BMLFUW stellt sich vordergründig nicht die Frage einer Zwischenbilanz „Förderaufwand/Projekterfolg“, sondern die Wahrscheinlichkeit einer nachhaltigen Etablierung am Markt.
Zusätzliche Informationen über die Erfolgsbilanz sind durch die eingeforderte Evaluierung zu erwarten (ein positives Evaluierungsergebnis ist Vorraussetzung für eine etwaige Förderung im Jahr 2009).
Zu Frage 10:
Der Projektträger wurde ersucht, Zwischenberichte vorzulegen, die den Fortschritt in der Projektumsetzung dokumentieren.
Zu Frage 12:
Es wurden 20 Milchprodukte zertifiziert. Ein österreichweites Angebot kann aufgrund der Produktionsmengen nicht bzw. nur sehr bedingt gewährleistet werden.
Zu den Fragen 13 bis 21:
Über den Milchsektor hinaus konnten noch keine Produktzertifizierungen bzw. Marktplatzierungen vorgenommen werden.
Zu Frage 22:
Die Vergabe von Förderungen im genannten Bereich (siehe Antwort zu Frage 2) erfolgt entsprechend den dort ebenfalls genannten Bedingungen durch das BMLFUW. Die Antragstellung steht grundsätzlich allen interessierten Förderungswerberinnen und Förderungswerbern, die die in den Sonderrichtlinien definierten Kriterien erfüllen, offen. Die Bekanntgabe der Erlassung der Sonderrichtlinien und ihrer Änderungen erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die jeweils geltende Fassung der Sonderrichtlinien ist auf der Homepage des BMLFUW abrufbar.
Die Vergabe erfolgt durch die zuständige Fachabteilung des BMLFUW nach Abstimmung mit den Ländern.
Die Transparenz ist aus Sicht des BMLFUW somit gegeben.
Zu Frage 23:
Bei der der Förderung zugrundeliegenden Maßnahme handelt es sich nicht um eine spezielle Förderung von Gütesiegeln. Insofern gibt es auch keine über die Anforderungen der Sonderrichtlinie hinausgehenden Bestimmungen in diesem Bereich.
„gut so!“ wurde beim Europäischen Markenamt als „Gemeinschaftsmarke“ angemeldet (kein Gütezeichen). Seitens des BMLFUW wurden über die Vorgaben der Sonderrichtlinie hinaus keine Kriterien definiert bzw. auf den „Vergabeprozess“ Einfluss genommen.
Zu Frage 24:
Die angebotenen Produktinformationen scheinen ausreichend (Internet, Produktverpackung, Folder) und sollten Täuschungen ausschließen.
Zu Frage 25:
Der Prozess der Fördervergabe sieht keine Einbindung von Vertreterinnen oder Vertretern von Interessensvertretungen vor.
Die Förderung im Rahmen der nationalen Förderrichtlinien des BMLFUW zielt primär auf die Unterstützung in der Startphase ab.
Zu Frage 26:
Die Betreiberinnen und Betreibern der Marke „faironika“ sind bislang nicht an das BMLFUW mit einem konkreten Vorhaben und einem Förderwunsch herangetreten. Gegenstand und Inhalt dieses Vorhabens kann daher nicht beurteilt werden.
Der Bundesminister: