8711/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0212-I/A/15/2011

Wien, am 11. August 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8818/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Der letzte Todesfall in Österreich betreffend Tollwut wurde im Jahre 2004 registriert; es handelte sich dabei um einen österreichischen Touristen, der in Marokko von einem Hund gebissen worden war. Ansonsten wurden keine Fälle in Österreich gemeldet.

 


Frage 3:

Die Inkubationszeit der Tollwuterkrankung beträgt meist einen bis drei Monat(e). Die ersten Symptome der Krankheit sind grippeartig, in weiterer Folge erkranken die Personen an Enzephalitis (Gehirnentzündung). In den meisten Fällen tritt zwei bis zehn Tage nach den ersten Symptomen der Tod ein. Bei den seltenen Überlebenden bleiben schwerste Gehirnschäden.

 

Frage 4:

Die seit vielen Jahren bestehende Beratungsstelle für Tollwuterkrankungen beim Menschen wird seit dem Jahr 2005 von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) weiterbetrieben. Die Beratungsstelle bei der AGES bietet fachliche Informationen für Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten zur Tollwutsituation in Österreich und im Ausland und berät die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) benannten Tollwut-Impfstellen zu Indikationen zur postexpositionellen Wutschutzbehandlung eines Menschen nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier. Auch auf der Homepage des BMG werden Informationen zu Tollwut angeboten.
(http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Tiergesundheit/Zoonosen/Tollwut)

 

Seitens des BMG wurde für die veterinärmedizinischen Untersuchungen zum Nachweis einer Tollwutinfektion beim Tier ein nationales Referenzlabor ernannt (Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling der AGES).

 

Seit dem Jahr 1991 wird in Österreich die orale Immunisierung der Füchse gegen die Tollwut vom Bund organisiert, während die praktische Durchführung den betroffenen Bundesländern obliegt.

 

In einer jährlich stattfindenden Koordinationssitzung (Bund, Länder, Referenzlabor, Jägerschaft, Humanmedizin) wird das zu beimpfende Gebiet festgelegt und mittels Kundmachung die Impfung jeweils im Frühjahr und im Herbst angeordnet. Von Flugzeugen aus wird der Impfstoff in Form von sogenannten „Ködern“ über dem definierten Gebiet ausgelegt.

 

Es wird versucht, einen möglichst hohen Prozentsatz an gegen die Tollwut immunen Füchsen zu erreichen, um einerseits ein Übergreifen der silvatischen Wut auf die Haustierpopulation zu verhindern, andererseits aber auch um das Tollwutgeschehen in der Fuchspopulation zum Erliegen zu bringen. Impfprogramme im Wildbestand sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch über einige Jahre in einem großen Gebiet fortgesetzt werden können. Der Zeitpunkt der Auslage wird im Wesentlichen durch die klimatischen Verhältnisse bestimmt. In Mitteleuropa hat sich die Auslage jeweils im Frühjahr und im Herbst bewährt.

 


Die Tollwutfreiheit Österreichs, die mit 28. September 2008 erklärt wurde, hat zur Folge, dass sich auch die Bekämpfungsstrategie änderte. So wurde mit Herbst 2008 das Impfgebiet verkleinert und in Form eines Impfgürtels zur Grenze zu Italien und Slowenien angelegt. Es ist geplant, dieses Impfgebiet so lange aufrechtzuerhalten, wie es die Situation in den benachbarten Ländern erfordert. Eine regelmäßige Risikobewertung für eine Re-Infektion und eine entsprechende rasche Anpassung der Größe und Lage des Impfgebietes ist daher erforderlich.

 

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht ist zu ergänzen, dass gemäß § 186 Abs. 1 Z 5 ASVG die vorbeugende Betreuung der von Berufskrankheiten bedrohten Versicherten zu den Mitteln der Unfallverhütung zählt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt bietet gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Rahmen der Prävention seit 1977 unter bestimmten Voraussetzungen eine Tollwut-Schutzimpfung an. Im Jahr 2010 wurden aus diesem Titel ca. 1.000 Ampullen zur Verfügung gestellt. Aktuell werden 12.000 Versicherte betreut; das heißt, dass sie in den erforderlichen Abständen zur Impfung aufgefordert werden, damit der Impfschutz erhalten bleibt.

 

Von den Krankenversicherungsträgern wird die Tollwutimpfung dann finanziell getragen, wenn eine Exposition einer/eines Versicherten belegt ist (z.B. Biss durch ein wutverdächtiges Tier).

 

Fragen 5 bis 7:

Das aktuelle Impfgebiet umfasst die südlichen Teile der Bundesländer Tirol (Osttirol), Kärnten, Steiermark und Burgenland. Es hat eine Größe von 5.618 Quadratkilometern. Insgesamt werden pro Kampagne 140.800 Köder ausgelegt.

 

Sollte innerhalb Österreichs ein Tollwutfall auftreten, wird ehest möglich eine Notfalls-Immunisierung durchgeführt. Die Köderlieferfirma ist vertraglich verpflichtet, innerhalb einer Woche 50.000 Köder für Notfälle zu liefern.

 


Die orale Immunisierung wird zweimal jährlich in den definierten (gefährdeten) Gebieten durchgeführt. Das österreichische Tollwutbekämpfungsprogramm wird von der Europäischen Kommission kofinanziert.

 

Darüber hinaus werden ca. 3.000 Füchse jährlich aus ganz Österreich auf Tollwut untersucht, um die Tollwutfreiheit der Wildtiere in Form dieses Untersuchungsprogrammes zu belegen.