872/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 
An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0028-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 2. APR. 2009

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Herbert, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 19. Februar 2009, Nr. 954/J, betreffend

                        Rübenlagerplatz in Prellenkirchen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen vom 19. Februar 2009, Nr. 954/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis12:

 

Der Bund ist im Rahmen des Interpellationsrechtes betreffend Unternehmen nur insoweit auskunftspflichtig, als er alleine oder mit anderen Rechtsträgern gemeinsam an Unternehmen mit mind. 50 % beteiligt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich selbst in diesem Fall das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen auf die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, sich jedoch nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Personen bezieht. Da die Firma AGRANA, die der Betreiber des Rübenplatzes Prellenkirchen ist, ein selbständiges privates Unternehmen ist, können diese Fragen nicht beantwortet werden, da es sich dabei nicht um einen Gegenstand der Vollziehung handelt. Darüber hinaus fallen einzelbetriebliche Daten von privaten Unternehmen unter den Datenschutz und können auch aus diesem Grund, so sie dem Ressort überhaupt vorliegen, nicht weitergegeben werden.

 

Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass es im Rahmen des österreichischen Umstrukturierungsprogrammes für Investitionen in Zuckerrübensammelzentren keine Fördermittel für den Rübenplatz Prellenkirchen gab.

 

Der Bundesminister: