8720/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.08.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat DDr. Werner Königshofer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „den medialen Werbeaufwand Ihres Ressorts in den Jahren 2009 und 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe von Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach.

Informations- und Werbekampagnen führt das Bundesministerium für Justiz nicht durch; Werbeeinschaltungen werden nicht getätigt.

Dem Jüdischen Kulturverein wurden im März 2009 Euro 500,-- (inkl. 20% USt), im September 2009 Euro 100,-- (inkl. 20 % USt), im März 2010 Euro 300,-- (inkl. 20 % USt), im September 2010 Euro 500,-- (inkl. 20 % USt) und im Dezember 2010 Euro 400,-- (inkl. 20 % USt) als Druckkostenbeitrag für die Zeitschrift „David“, in den Jahren 2009 und 2010 somit insgesamt Euro 1.800,-- überwiesen.

Darüber hinausgehende Aufwendungen wurden im angefragten Zusammenhang nicht getätigt.