8724/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am         Juli 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0144-I/4/2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8814/J vom 16. Juni 2011 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Die im Folgenden angeführten Auswertungen betreffen nur die Ergebnisse der Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung.

 

Zu 1.:

Anzahl der von der Steuerverwaltung geprüften Unternehmen:

 

2010

WIEN

2.611

1.490

BGLD

324

1.569

SLZB

852

STM

1.418

KTN

832

TIR

1.067

VLB

504

BUND

10.667

Zu 2.:

Insgesamt nachverrechnete Steuern und Beiträge:

 

2010

WIEN

76.825.004

21.522.432

BGLD

4.930.136

21.266.746

SLZB

10.767.046

STM

22.451.962

KTN

14.332.741

TIR

11.205.368

VLB

4.755.336

BUND

188.056.770

 

Die Anzahl der geprüften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen sich Nachver­rechnungen ergaben, ist nur mit unverhältnismäßig hohem Zeit- und Kostenaufwand auswertbar bzw. im Hinblick auf die im Einkommensteuergesetz vorgesehene pauschale Nachversteuerung bestimmter Tatbestände gar nicht möglich.

 

Zu 3. und 5.:

Die geltend gemachten Zuschläge und Verzugszinsen sind bereits in den nachverrechneten Beiträgen enthalten und können nicht gesondert dargestellt werden. Eine automatisierte Auswertung für die an das Finanzamt abzuführenden Lohnabgaben ist im Hinblick auf die Fälligkeits- und Entrichtungsbestimmungen der Bundesabgabenordnung nicht möglich.

 

Zu 4.:

Von Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebene Beträge an Sozialversicherungsbeiträgen:

 

2010

WIEN

14.894.582

7.019.665

BGLD

1.822.338

7.953.619

SLZB

3.062.521

STM

4.083.625

KTN

4.101.833

TIR

3.253.646

VLB

1.931.144

BUND

48.122.972

 


Zu 6.:

Ergebnisse der von Prüfern der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Beträge an Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer):

 

2010

WIEN

61.930.425

14.502.767

BGLD

3.107.798

13.313.126

SLZB

7.704.524

STM

18.368.336

KTN

10.230.907

TIR

7.951.722

VLB

2.824.192

BUND

139.933.798

 

 

Zu 7. bis 9.:

Die Beantwortung der Fragen nach den Ergebnissen der Beitragsprüfungen der Gebiets-krankenkassen fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen.

 

 

Zu 10.:

Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen hat sich die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben im Hinblick auf die Synergieeffekte bewährt.

 

 

Zu 11.:

Dem Bundesministerium für Finanzen liegt noch kein Bericht des Rechnungshofes hinsichtlich der GPLA-Prüfung vor.

 

 

Zu 12.:

Personalstand an GPLA-Prüfern der Steuerverwaltung in VBÄ:

 

 

2010

WIEN

75,50

34,00

BGLD

7,00

36,50

SLZB

17,00

STM

31,30

KTN

16,80

TIR

24,10

VLB

11,30

BUND

253,5

 

Aufgrund der Rundungen ergeben sich bei den Summen z.T. rechnerische Abweichungen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.