8727/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0626-II/10/a/2011

Wien, am      . August 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vock und weitere Abgeordnete haben am 16. Juni 2011 unter der Zahl 8822/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Hundebisse in Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

 

 

Jän.-Juni 2009

Juli-Dez. 2009

Jän.-Juni 2010

Juli-Dez. 2010

Jän.-Juni 2011

Hundebisse in Wien insgesamt

173

183

110

292

93

 

Statistiken die eine Unterscheidung hinsichtlich Hundebisse gegen Personen, Bisse gegen Artgenossen und Bissverletzungen, die auf führscheinpflichtige Hunde zurückzuführen sind, werden von der Bundespolizeidirektion Wien nicht geführt. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass eine nachträgliche Auswertung der erfolgten Anzeigen nach den angefragten Kriterien auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgt.

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 18:

Von der Bundespolizeidirektion Wien wurde unter dem Titel „Tierhaltung und Tierschutz, Tierfunde, Tierbisse, Verständigungen“ am 1. Juli 2010 eine entsprechende Dienstan-weisung erlassen, in der auch alle führscheinpflichtigen Hunderassen abgebildet sind.

 

Sollte für einen Beamten bei einem Mischlingshund der Verdacht bestehen, dass er führscheinpflichtig ist, kann er durch die Magistratsabteilung 60 ein diesbezügliches Gut-achten erstellen lassen.