8729/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0731-II/10/a/2011

 

Wien, am        . August 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Westenthaler, Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Juni 2011 unter der Zahl 8830/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „in Arnoldstein durchgeführte Grenzkontrollen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Aufbauend auf Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen auf nationaler sowie auf europäischer Ebene wurden in der Zeit vom 4. Juni 2011, 00:00 Uhr, bis 9. Juni 2011,                24:00 Uhr, im grenzüberschreitenden Verkehr temporär lageangepasste Grenzkontrollen im Sinne der Artikel 23ff der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) durchgeführt. Dabei wurden großteils stichprobenartige Kontrollen vorgenommen.


Zu Frage 4:

Während des angeführten Zeitraumes waren grundsätzlich 7 Beamte je Dienstturnus (12 Stunden) eingesetzt.

 

Zu Frage 5:

Die Grenzkontrolle wurde am Beginn des Zollamtsplatzes in Arnoldstein (LKW-Parkplatz) durchgeführt. Dazu erfolgte die Ableitung des Gesamtverkehrs zum Abfertigungsgebäude auf dem Zollamtsplatz.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Nachdem sich am Nachmittag des 5. Juni 2011 ein erhöhter Rückreiseverkehr abzeichnete, wurden neben den Kontrollen auf dem Zollamtsplatz alternativ auch auf der Autobahn selektiv kontrolliert. Dafür wurden temporär zusätzlich 4 Beamte eingesetzt.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Im Falle der Wiedereinführung von Grenzkontrollen sind Ort, Zeit und Intensität der Kontrollen selektiv nach entsprechender Lagebeurteilung durchzuführen.

 

Beim Grenzübergang Thörl-Maglern auf der B83 wurden stichprobenartige Kontrollen direkt auf der ehemaligen Grenzübergangsstelle bzw. in deren Nahebereich vorgenommen.

 

Zu Frage 12:

Bei sämtlichen Grenzübergangstellen mit internationalem Verkehr wurden Kontrollen in der oben beschriebenen Weise durchgeführt, an allen Grenzübergangsstellen mit regionalem Verkehr wurden temporäre, stichprobenartige Kontrollen vorgenommen.

 

Zu den Fragen 13 bis16:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Die diesbezüglichen Liegenschaften und Immobilien stehen nicht im Eigentum des Bundesministeriums für Inneres. Bis dahin bestehende Mietverträge wurden gekündigt.

 

Zu Frage 17:

Für den Fall der temporären Wiedereinführung der Grenzkontrolle wird mit mobilen Kontrolleinrichtungen, wie zum Beispiel mit sogenannten Schengen-Bussen (Bus mit Büro- bzw. Kontrollausrüstung) oder temporär einsetzbaren Bürocontainern samt mobiler Kontroll-technik das Auslangen gefunden.