8730/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

              

GZ: BMI-LR2220/0578-II/3/2011

Wien, am        . August 2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Plessl, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen haben am 16. Juni 2011 unter der Zahl 8831/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien 2“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

Die in der Anfrage verwendeten Begriffe „Unterbringungsmöglichkeiten“ und „gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten“ können nicht definiert und daher auch nicht unterschieden werden. Auch die geltende Rechtsordnung kennt die gewählte Unterscheidung nicht.

 

An „Unterbringungsmöglichkeiten“ stehen derzeit zur Verfügung:

Derzeit stehen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Polizeianhaltezentren (PAZ) folgende Schubhaftplätze zur Verfügung, deren Zahl jedoch variabel ist, abhängig vom kulturellen und ethnischen Hintergrund der Angehaltenen aber auch aus medizinischen Erwägungen. Eine weitere Variable, die Auswirkungen auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze hat, ist der Grund der Anhaltung im PAZ: Schubhaft, Verwaltungs-verwahrungs- und Verwaltungsstrafhaft.

 

Bundesland

Polizeianhaltezentrum

Schubhaftplätze

Burgenland

Eisenstadt I

32

 

Eisenstadt II

12

Kärnten

Klagenfurt

56

 

Villach

18

Niederösterreich

Schwechat

4

 

St. Pölten

19

 

Wiener Neustadt

6

Oberösterreich

Linz

4

 

Steyr

6

 

Wels

22

Salzburg

Salzburg

118

Steiermark

Graz

40

 

Leoben

8

Tirol

Innsbruck

36

Vorarlberg

Bludenz

27

Wien

Wien Roßauer Lände

108

 

Wien Hernalser Gürtel

253

 

Hinsichtlich der jeweiligen Errichtungszeitpunkte der Gebäude liegen dem Bundes-ministerium für Inneres keine Aufzeichnungen vor (Amtsgebäude ressortierten seinerzeit in das Bundesministerium für wirtschaftliche  Angelegenheiten).

 

In der Familienunterkunft in Wien 11, Zinnergasse 29a, stehen Apartments zur Unterbringung von bis zu 12 Familien (daher bis zu 50 Personen) und unbegleiteten minderjährigen Fremden bis 16 Jahren zur Verfügung.

 

Kärnten

In Absprache mit dem Flüchtlingsreferenten des Landes können Asylwerberquartiere in Anspruch genommen werden.

Niederösterreich

Es steht eine Privatunterkunft mit 30 Plätzen zur Verfügung.

Oberösterreich

Quartiermöglichkeiten für 4 Personen (2 Doppelzimmer). In Ausnahmefällen ist eine Unterbringung in Grundversorgungs-quartieren bzw. die Aufnahme in sozialen Einrichtungen möglich.

Salzburg

Im Bezirk Tamsweg steht ein Quartier mit 10 Plätzen und in Salzburg Stadt das „Clearing House“ mit 3 bis 5 Plätzen - ausschließlich für Minderjährige - zur Verfügung.

Steiermark

Es stehen 2 Plätze des Vereins Lebenshilfe zur Verfügung.

Tirol

Es können Zimmer in Privatunterkünften (Gasthäuser, Hotels) in Anspruch genommen werden.

Vorarlberg

Es stehen in der nicht mehr vom Bundesheer genützten „Galina“-Kaserne und anderen von der CARITAS im Rahmen der Grundversorgung betriebenen Unterkünften bis zu 10 Plätze zur Verfügung.

Wien

Es besteht eine Zusage der CARITAS für 4 Plätze.

Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen werden.

 

Zu Frage 2:

Weder dem Gesetzestext des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 noch dessen Materialien ist eine Bestimmung zum Anforderungskatalog für Familienquartiere bei auf-enthaltsbeendenden Maßnahme zu entnehmen.

 

In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 19. Oktober 2010 betreffend „Vorgaben insbesondere für die etwaige Rückführung von Familien mit Kindern“ wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres angeordnet, auch die kurzfristige Unterbringung in den derzeitigen PAZ zu vermeiden.

 

Es wurde daher eine spezielle Infrastruktur zur familiengerechten, gemeinsamen Unter-bringung in Wien 11, Zinnergasse 29a, geschaffen (z. B. „betreute Wohnung“) und die notwendigen Raumressourcen bereit gestellt.

 


Zu Frage 4 und 9:

Aus derzeitiger Sicht sind die Unterkünfte ausreichend.

 

Zu Frage 5:

Für die Zweckadaptierung und Sanierungsmaßnahmen der Familienunterkunft in Wien 11, Zinnergasse 29a, wurden in den Jahren 2010 EURO 800.000,-- und 2011 EURO 750.000,-- bereitgestellt.

Darüber hinaus liegen keine entsprechenden Statistiken vor.

 

Zu Frage 6:

In den einzelnen Verrechnungsposten des Budgetvoranschlages bzw. im Rahmen der Budgetadministration sind die konkret dem Anhaltevollzug von Familien bzw. Jugendlichen sowie dem Vollzug des gelinderen Mittels zuordenbaren Kosten nicht explizit ausgewiesen. Da keine gesonderten Aufzeichnungen über die detaillierten Kosten, die im Rahmen des gesamten Schubhaftvollzugs anfallen, geführt werden bzw. in den meisten Fällen weder eingesetztes Personal noch bestehende Infrastruktur ausschließlich dem Schubhaftvollzug zugerechnet werden kann, können diese Kosten nicht ausgemittelt werden.

 

Zu Frage 7:

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden diese Entscheidungen von der jeweils zuständigen Fremdenpolizeibehörde 1. In-stanz getroffen. Statistiken dazu liegen nicht vor.

 

Zu Frage 8:

Im Bundesvoranschlag erfolgt keine inhaltliche Differenzierung der Unterzubringenden.