8730/AB XXIV. GP
Eingelangt am
16.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0578-II/3/2011
Wien, am . August 2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Plessl, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen haben am 16. Juni 2011 unter der Zahl 8831/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Unterbringungsmöglichkeiten für Jugendliche und Familien 2“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
Die in der Anfrage verwendeten Begriffe „Unterbringungsmöglichkeiten“ und „gesonderte Unterbringungsmöglichkeiten“ können nicht definiert und daher auch nicht unterschieden werden. Auch die geltende Rechtsordnung kennt die gewählte Unterscheidung nicht.
An „Unterbringungsmöglichkeiten“ stehen derzeit zur Verfügung:
Derzeit stehen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Polizeianhaltezentren (PAZ) folgende Schubhaftplätze zur Verfügung, deren Zahl jedoch variabel ist, abhängig vom kulturellen und ethnischen Hintergrund der Angehaltenen aber auch aus medizinischen Erwägungen. Eine weitere Variable, die Auswirkungen auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze hat, ist der Grund der Anhaltung im PAZ: Schubhaft, Verwaltungs-verwahrungs- und Verwaltungsstrafhaft.
Bundesland |
Polizeianhaltezentrum |
Schubhaftplätze |
Burgenland |
Eisenstadt I |
32 |
|
Eisenstadt II |
12 |
Kärnten |
Klagenfurt |
56 |
|
Villach |
18 |
Niederösterreich |
Schwechat |
4 |
|
St. Pölten |
19 |
|
Wiener Neustadt |
6 |
Oberösterreich |
Linz |
4 |
|
Steyr |
6 |
|
Wels |
22 |
Salzburg |
Salzburg |
118 |
Steiermark |
Graz |
40 |
|
Leoben |
8 |
Tirol |
Innsbruck |
36 |
Vorarlberg |
Bludenz |
27 |
Wien |
Wien Roßauer Lände |
108 |
|
Wien Hernalser Gürtel |
253 |
Hinsichtlich der jeweiligen Errichtungszeitpunkte der Gebäude liegen dem Bundes-ministerium für Inneres keine Aufzeichnungen vor (Amtsgebäude ressortierten seinerzeit in das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten).
In der Familienunterkunft in Wien 11, Zinnergasse 29a, stehen Apartments zur Unterbringung von bis zu 12 Familien (daher bis zu 50 Personen) und unbegleiteten minderjährigen Fremden bis 16 Jahren zur Verfügung.
Kärnten |
In Absprache mit dem Flüchtlingsreferenten des Landes können Asylwerberquartiere in Anspruch genommen werden. |
Niederösterreich |
Es steht eine Privatunterkunft mit 30 Plätzen zur Verfügung. |
Oberösterreich |
Quartiermöglichkeiten für 4 Personen (2 Doppelzimmer). In Ausnahmefällen ist eine Unterbringung in Grundversorgungs-quartieren bzw. die Aufnahme in sozialen Einrichtungen möglich. |
Salzburg |
Im Bezirk Tamsweg steht ein Quartier mit 10 Plätzen und in Salzburg Stadt das „Clearing House“ mit 3 bis 5 Plätzen - ausschließlich für Minderjährige - zur Verfügung. |
Steiermark |
Es stehen 2 Plätze des Vereins Lebenshilfe zur Verfügung. |
Tirol |
Es können Zimmer in Privatunterkünften (Gasthäuser, Hotels) in Anspruch genommen werden. |
Vorarlberg |
Es stehen in der nicht mehr vom Bundesheer genützten „Galina“-Kaserne und anderen von der CARITAS im Rahmen der Grundversorgung betriebenen Unterkünften bis zu 10 Plätze zur Verfügung. |
Wien |
Es besteht eine Zusage der CARITAS für 4 Plätze. Im Übrigen darf auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen werden. |
Zu Frage 2:
Weder dem Gesetzestext des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 noch dessen Materialien ist eine Bestimmung zum Anforderungskatalog für Familienquartiere bei auf-enthaltsbeendenden Maßnahme zu entnehmen.
In Umsetzung des Ministerratsbeschlusses vom 19. Oktober 2010 betreffend „Vorgaben insbesondere für die etwaige Rückführung von Familien mit Kindern“ wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres angeordnet, auch die kurzfristige Unterbringung in den derzeitigen PAZ zu vermeiden.
Es wurde daher eine spezielle Infrastruktur zur familiengerechten, gemeinsamen Unter-bringung in Wien 11, Zinnergasse 29a, geschaffen (z. B. „betreute Wohnung“) und die notwendigen Raumressourcen bereit gestellt.
Zu Frage 4 und 9:
Aus derzeitiger Sicht sind die Unterkünfte ausreichend.
Zu Frage 5:
Für die Zweckadaptierung und Sanierungsmaßnahmen der Familienunterkunft in Wien 11, Zinnergasse 29a, wurden in den Jahren 2010 EURO 800.000,-- und 2011 EURO 750.000,-- bereitgestellt.
Darüber hinaus liegen keine entsprechenden Statistiken vor.
Zu Frage 6:
In den einzelnen Verrechnungsposten des Budgetvoranschlages bzw. im Rahmen der Budgetadministration sind die konkret dem Anhaltevollzug von Familien bzw. Jugendlichen sowie dem Vollzug des gelinderen Mittels zuordenbaren Kosten nicht explizit ausgewiesen. Da keine gesonderten Aufzeichnungen über die detaillierten Kosten, die im Rahmen des gesamten Schubhaftvollzugs anfallen, geführt werden bzw. in den meisten Fällen weder eingesetztes Personal noch bestehende Infrastruktur ausschließlich dem Schubhaftvollzug zugerechnet werden kann, können diese Kosten nicht ausgemittelt werden.
Zu Frage 7:
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für aufenthaltsbeendende Maßnahmen werden diese Entscheidungen von der jeweils zuständigen Fremdenpolizeibehörde 1. In-stanz getroffen. Statistiken dazu liegen nicht vor.
Zu Frage 8:
Im Bundesvoranschlag erfolgt keine inhaltliche Differenzierung der Unterzubringenden.