874/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.04.2009
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0045-III/4a/2009 |
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Wien, 3. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 850/J-NR/2009 betreffend demokratiefeindliche Einstellung eines Teils der islamischen ReligionslehrerInnen, die die Abg. Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde am 11. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die teilweise sehr umfangreichen und mit zahlreichen Beilagen versehenen Tätigkeitsberichte ergeben ein Bild über die verschiedenen Bereiche und einen Überblick über das Aufgabenspektrum sowie die von den Fachinspektoren und dem Schulamt der islamischen Glaubensgemeinschaft zu bewältigenden Pensum. In einigen Bereichen besteht noch ein Abklärungsbedarf für die Zukunft, insbesondere für zukünftige Berichte, so dass eine abschließende Bewertung noch nicht möglich ist. Da die vorliegenden Tätigkeitsberichte Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen, musste aus datenschutzrechtlichen Gründen von einem Anschluss der Berichte Abstand genommen werden.
Zu Fragen 2 und 6:
Die sehr umfangreiche Dissertation beschäftigt sich nicht nur mit dem islamischen Religionsunterricht, sondern die Erhebungen, die zu der öffentlichen Diskussion geführt haben, beruhen auf der Adaption einer ähnlichen Erhebung bei Religionslehrkräften anderer Konfessionen. Gespräche mit dem Studienautor und anderen Experten haben vor allem zum 5-Punkte-Programm zur Qualitätssicherung im islamischen Religionsunterricht geführt. Auch die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für islamische ReligionslehrerInnen wurde durch die Gespräche unterstrichen. Eigene Erhebungen oder Studien sind momentan nicht geplant. Sollten sich weiterführende Fragen ergeben, werden allerdings weitere Gespräche mit ExpertInnen geführt werden.
Zu Frage 3:
Vertreter der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sind die nach den Regelungen der IGGÖ zur Vertretung nach außen Berufenen. Dies sind in erster Linie der Präsident der Glaubensgemeinschaft und allenfalls für einzelne Themenbereiche durch die IGGÖ namhaft gemachte Personen.
Gespräche mit der IGGÖ finden, ebenso wie mit Vertretern anderer anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften, immer wieder aus verschiedensten Anlässen und bei unterschiedlichsten Gelegenheiten statt. Ein Ergebnis der Gespräche ist das bekannte 5-Punkte Programm vom 4. Februar 2009.
Zu Fragen 4 und 8:
Nein, die bestehenden rechtlichen Grundlagen sind, insbesondere im Zusammenhang mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit, ausreichend. Die Qualitätssicherung im Rahmen der bestehenden Regelungen ist allerdings ein vordringliches Anliegen.
Zu Frage 5:
Zum islamischen Religionsunterricht ist zunächst festzuhalten, dass dieser sich erst in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist dabei sehr rasch gewachsen, was IGGÖ und Schulverwaltung vor erhebliche Probleme gestellt hat. Der islamischen Glaubensgemeinschaft ist es gelungen, trotz bescheidener Infrastruktur und finanzieller Mittel sowie ohne jede „Vorgängereinrichtung“ innerhalb des bildungspolitisch gesehen relativ kurzen Zeitraumes, den Religionsunterricht anzubieten, Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, Unterrichtsmaterialien zu erstellen und gleichzeitig eine Ausbildung von Lehrkräften in Österreich als erstem Land in Europa aufzubauen. Es besteht daher im islamischen Bereich eine völlig andere Situation als bei den seit Jahrhunderten bestehenden christlichen Bildungseinrichtungen, die seit jeher eng mit der staatlichen Schulverwaltung zusammenarbeiten, was sich bei diesen nicht nur aufgrund des Religionsunterrichts, sondern vor allem auch aus dem umfangreichen Privatschulwesen ergibt.
Da es sich bei der Fachaufsicht über den Religionsunterricht um eine innere Angelegenheit der Kirchen und Religionsgesellschaften handelt, die nur durch die jeweilige Konfession wahrgenommen werden kann, wäre eine „Überprüfung der Arbeit der Fachinspektoren“ in allgemeiner Form weder möglich noch zulässig. Dem Bund kommt, wie bei den Religionslehrkräften, nur eine eingeschränkte Ingerenz zu. Die Einholung von Berichten der Fachinspektoren für den islamischen Religionsunterricht beruht auf konkreten sachlichen, durch Berichterstattung der Massenmedien bekannten, Gründen. Eine gleichartige Vorgangsweise bei anderen Konfessionen ohne vergleichbare Sachverhalte wäre unsachlich und stünde im Widerspruch zum allgemeinen Sachlichkeitsgebot des Verwaltungshandelns im Allgemeinen und dem Paritätsprinzip im Besonderen.
Zu Frage 7:
Die Vermittlung von Menschenrechten, Demokratie und Toleranz im Unterricht der österreichischen Schulen ist durch die Lehrpläne sicher gestellt. Die genannten Themenfelder sind Inhalt des Unterrichtsprinzips Politische Bildung, des Gegenstands Poltische Bildung und finden sich in den Allgemeinen Teilen der Lehrpläne wieder. Auch andere Gegenstände bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte. Damit die Lehrkräfte bei dieser Vermittlungstätigkeit unterstützt werden, gibt es vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur viele Angebote an Informations- und Unterrichtsmaterialien sowie für die Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften. Zuletzt zB. die aktualisierte und erweiterten Zweitauflage von „Menschenrechte verstehen –Handbuch zur Menschenrechtsbildung“ und während der Aktionstage Politische Bildung wieder ein breites Workshopangebot.
Da die erfolgreiche Vermittlung demokratischer Werte auch eine demokratische Schulumgebung braucht, in der Konflikte gewaltfrei ausgetragen werden, fördert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur darüber hinaus intensiv die Schulpartnerschaft und Maßnahmen zur Gewaltprävention.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.