8749/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Textfeld: MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/110-PMVD/2011                                                                                            . August 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 17. Juni 2011 unter der Nr. 8883/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Airpower – Verschwendung, Lärmterror und Anschlag auf den Tierschutz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3 und 9:

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass fliegerische Vorführungen immer nur dann durchgeführt werden, wenn die Flugsicherheit gewährleistet ist. Wie allgemein bekannt sein


dürfte, ist die „Airpower 2011“ mit einem neuen Rekord von rund 300.000 begeisterten Besuchern erfolgreich abgewickelt worden.

Um einen gefahrlosen Flugbetrieb im Raum Aichfeld zu gewährleisten, ist es notwendig, geeignete Maßnahmen mit dem hierfür zuständigen Amt der Steiermärkischen Landes­regierung zu setzen. Über die Sicherheit der Luftfahrt hat die Landesregierung nach dem Steiermärkischen Naturschutzgesetzes zu befinden.

Zu 4:

Im Rahmen des militärischen Flugbetriebes am Fliegerhorst Hinterstoisser in Zeltweg kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit Vögeln unterschiedlichster Gattungen.

Zu 5 und 17:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG von einer Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.

Zu 6, 19 und 20:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 7:

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hatte ein Krisenmanagement ein­gerichtet, welches aus zivilen und militärischen Spezialisten bestand. Selbstverständlich wurden mögliche Szenarien vorgeübt, um auf gewisse Ereignisse schnellstens reagieren zu können.

Zu 8:

Ja.

Zu 10, 12 und 13:

0 Euro, es fand keine „Airpower“ statt.


Zu 11:

Ich ersuche aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung absehe.

Zu 14 und 15:

Nein.

Zu 16:

Die Geschäftsgebarung der Red Bull GmbH betrifft keinen Gegenstand des Vollzuges des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Fest steht jedoch, dass sich die Red Bull GmbH als Partner an der Veranstaltung „Airpower 2011“ mit 905.000 Euro beteiligt hat.

Zu 18:

In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, dass diese Flugmanöver für alle Einsatzpiloten Grundvoraussetzung für den taktischen Einsatz sind. Die fliegerischen Vorführungen bieten unter anderem Ausschnitte des Einsatzspektrums der österreichischen Luftstreitkräfte, welche zur Einsatzvorbereitung geübt werden müssen.