8754/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2011
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2011 unter der Zl. 8869/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Italienreise des Herrn Bundespräsidenten und bei dieser Gelegenheit
getätigte Aussagen zum Thema Südtirol“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Herr Bundespräsident Fischer hat an den
Feierlichkeiten zur 150-jährigen Einheit des
italienischen Staates am 17. März 2011
in Turin nicht teilgenommen. Über die Teilnahme des
Herrn Bundespräsidenten an den Feierlichkeiten zum italienischen
Nationalfeiertag am
2. Juni 2011 in Rom wurde das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA)
informiert.
Zu Frage 2:
Es gab kein
offizielles bilaterales Treffen zwischen dem Herrn
Bundespräsidenten und
Präsident
Napolitano, sondern eine Begrüßung beim Beginn des Festaktes und
eine
Begegnung im Rahmen des von Präsident
Napolitano für die ausländischen Gäste gegebenen Abendessens.
Zu den Fragen 3, 5 und 11:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.
Zu Frage 4:
Das BMeiA wurde im Vorfeld über die Treffen des Herrn
Bundespräsidenten mit
Landeshauptmann Durnwalder informiert.
Diese fanden am 10.6. in Brixen und am 30.6. in
Wien statt.
Zu den Fragen 6 und 7:
Österreich setzt sich seit jeher für die Festigung und Weiterentwicklung der dem Selbstbestimmungsprinzip verpflichteten Südtirol-Autonomie ein, die Südtirol ein hohes Maß an Selbstverwaltung und Selbstbestimmung und somit Selbstgestaltung der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ermöglicht.
Zu den Fragen 8 und 9:
Geltende völkerrechtliche
Rechtsgeschäfte, bei denen Österreich Partei ist - wie etwa der
Pariser Vertrag (1946) oder die damit im
Zusammenhang stehende Streitbeilegungserklärung
(1992) - sind für
Österreich völkerrechtlich verbindlich.
Zu Frage 10:
An
den Feierlichkeiten zur 150-jährigen Einheit des italienischen
Staates am 17. März 2011
hat kein
österreichischer Repräsentant teilgenommen. An den Feierlichkeiten
zum
Nationalfeiertag am 2. Juni 2011 haben
Bundespräsident Fischer sowie der österreichische Botschafter in Rom
teilgenommen.
Zu Frage 12:
Allfällige Interpretationen von
in Medien kolportierten Aussagen des Herrn
Bundespräsidenten sind nicht Gegenstand
des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu Frage 13:
Die Frage der noch offenen
Begnadigungen wird bei hochrangigen bilateralen Treffen mit
Italien regelmäßig
angesprochen. Bisher wurde eine Begnadigung von italienischer Seite stets abgelehnt.