8754/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am

17. Juni 2011 unter der Zl. 8869/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Italienreise des Herrn Bundespräsidenten und bei dieser Gelegenheit

getätigte Aussagen zum Thema Südtirol“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Herr Bundespräsident Fischer hat an den Feierlichkeiten zur 150-jährigen Einheit des
italienischen Staates am 17. März 2011 in Turin nicht teilgenommen. Über die Teilnahme des
Herrn Bundespräsidenten an den Feierlichkeiten zum italienischen Nationalfeiertag am
2. Juni 2011 in Rom wurde das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) informiert.

Zu Frage 2:

Es gab kein offizielles bilaterales Treffen zwischen dem Herrn Bundespräsidenten und
Präsident Napolitano, sondern eine Begrüßung beim Beginn des Festaktes und eine
Begegnung im Rahmen des von Präsident Napolitano für die ausländischen Gäste gegebenen Abendessens.


Zu den Fragen 3, 5 und 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu Frage 4:

Das BMeiA wurde im Vorfeld über die Treffen des Herrn Bundespräsidenten mit
Landeshauptmann Durnwalder informiert. Diese fanden am 10.6. in Brixen und am 30.6. in
Wien statt.

Zu den Fragen 6 und 7:

Österreich setzt sich seit jeher für die Festigung und Weiterentwicklung der dem Selbstbestimmungsprinzip verpflichteten Südtirol-Autonomie ein, die Südtirol ein hohes Maß an Selbstverwaltung und Selbstbestimmung und somit Selbstgestaltung der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ermöglicht.

Zu den Fragen 8 und 9:

Geltende völkerrechtliche Rechtsgeschäfte, bei denen Österreich Partei ist - wie etwa der
Pariser Vertrag (1946) oder die damit im Zusammenhang stehende Streitbeilegungserklärung
(1992) - sind für Österreich völkerrechtlich verbindlich.

Zu Frage 10:

An den Feierlichkeiten zur 150-jährigen Einheit des italienischen Staates am 17. März 2011
 
hat kein österreichischer Repräsentant teilgenommen. An den Feierlichkeiten zum
Nationalfeiertag am 2. Juni 2011 haben Bundespräsident Fischer sowie der österreichische Botschafter in Rom teilgenommen.


Zu Frage 12:

Allfällige Interpretationen von in Medien kolportierten Aussagen des Herrn
Bundespräsidenten sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.

Zu Frage 13:

Die Frage der noch offenen Begnadigungen wird bei hochrangigen bilateralen Treffen mit
Italien regelm
äßig angesprochen. Bisher wurde eine Begnadigung von italienischer Seite stets abgelehnt.