8762/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/0613-II/BK/3/2011

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2011 unter der Zahl 8872/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beweismittelvernichtung durch Führungskräfte der Polizei im Fall Kampusch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Das in Rede stehende Foto wurde in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Deutsch Wagram, unmittelbar nach dem sich K. aus dem Einflussbereich von P. entfernen konnte, von Polizeibeamten aufgenommen und wurde aus Gründen des Opferschutzes und mangels Beweisrelevanz vernichtet. Eine durchgeführte Untersuchung ergab keine Hinweise auf straf- oder dienstrechtliche Verfehlungen.

 

Zu Frage 8:

Generalmajor Koch ist derzeit Kommandant des Landespolizeikommandos Burgenland.