8762/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. ª Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0613-II/BK/3/2011
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter, Leopold Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 17. Juni 2011 unter der Zahl 8872/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Beweismittelvernichtung durch Führungskräfte der Polizei im Fall Kampusch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Das in Rede stehende Foto wurde in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion Deutsch Wagram, unmittelbar nach dem sich K. aus dem Einflussbereich von P. entfernen konnte, von Polizeibeamten aufgenommen und wurde aus Gründen des Opferschutzes und mangels Beweisrelevanz vernichtet. Eine durchgeführte Untersuchung ergab keine Hinweise auf straf- oder dienstrechtliche Verfehlungen.
Zu Frage 8:
Generalmajor Koch ist derzeit Kommandant des Landespolizeikommandos Burgenland.