8770/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2011
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Susanne Winter und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Lobbyisten in Österreich 2“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6, 11 und 12:

Ich verweise auf die nach wie vor zutreffende Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 6340/J-NR/2010 durch meine Amtsvorgängerin.

Zu 7 bis 10:

Das Bundesministerium für Justiz hat den Entwurf für ein Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenzgesetz am 21. Juni 201 zur allgemeinen Begutachtung versendet. Der Entwurf soll für das Lobbying und die Interessenvertretung – sowohl gegenüber der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung als auch gegenüber der Gesetzgebung – gelten. Er sieht unter anderem für Lobbying-Unternehmen sowie für die einzelnen Lobbyisten, aber auch für andere Interessensträger Registrierungspflichten vor. Zudem statuiert er bestimmte Verhaltenspflichten für diese Personen und Unternehmen. Das Interessenvertretungs-Register soll übergreifend beim Bundesministerium für Justiz geführt werden, und zwar für alle Bereiche des Lobbyings und der Interessenvertretung, im Bund ebenso wie in den Ländern und den Gemeinden.

Die Begutachtungsfrist endete am 19. Juli 2011; das Vorhaben soll nach dem bisherigen Fahrplan im Herbst 2011 im Nationalrat beschlossen werden.