8773/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Christian Lausch und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Exekutivplanstellen und Sparmaßnahmen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Anzahl der Planstellen in der Vollzugsdirektion in den letzten Jahren seit der Gründung der Vollzugsdirektion betrug jeweils zum Stichtag 1. Jänner:

Kalenderjahr

Planstellen

2007

69

2008

73,5

2009

73,5

2010

74,5

2011

69,5

 

Zu 2 bis 4 sowie 7 und 8:

Der Personalplan 2011 sieht im Vergleich zum Personalplan 2010 im Planstellenbereich 1330 eine Verminderung um vier Planstellen der Wertigkeit E2c vor, die den Ausbildungszentren zugeordnet waren.

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015, BGBl. I Nr. 40/2011, billigt in seiner derzeit geltenden Fassung dem Justizressort insgesamt nachstehende Obergrenzen für Ausgaben und höchstzulässige ausgabenwirksame Personalkapazitäten vor:


 

Jahr

Obergrenze für Ausgaben (in Millionen €)

Höchstzulässige ausgabenwirksame Personalkapazität

2012

1.185,854

11.151

2013

1.173,200

11.120

2014

1.188,836

11.120

2015

1.205,209

11.120

 

Hinsichtlich der Details der Ausgaben und des Personalplans einschließlich der Frage der Qualität und weiteren Aufteilung der zugewiesenen Planstellen für diese Jahre kann den vom Gesetzgeber erst zu beschließenden Bundesfinanzgesetzen nicht vorgegriffen werden.

Zu 5 und 6:

Im vergangenen Jahr wurde in der Vollzugsdirektion der Arbeitsplatz „Hauptsachbearbeiter/in“ (E2a/6) der Abteilung VD4 neu besetzt; weitere Exekutivdienstplanstellen werden nach einem allfälligen Freiwerden besetzt werden.

Zu 9:

In der Vollzugsdirektion ist jeweils eine Planstelle der Qualität A1/5 und A1/4 mit einem/r ehemaligen Kabinettsmitarbeiter/in besetzt.

Zu 10:

Personalentscheidungen werden ausschließlich danach getroffen, welche/r Bewerber/in die höchste Eignung für die zu besetzende Funktion aufweist.