8774/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.08.2011
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möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Entzug der Obsorge“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
In den elektronischen Registern der Verfahrensautomation Justiz wird nur das Vorliegen eines Obsorgeantrags erfasst, nicht jedoch dessen Inhalt, also etwa der Entzug der Obsorge oder deren Zuerkennung. Eine Auswertung der mit der Anfrage vorgelegten Fragen ist daher automationsunterstützt nicht möglich. Eine bundesweite händische Aktenrecherche würde hingegen einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einem solchen Berichtsauftrag an die Gerichte Abstand genommen habe.