8776/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2011
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BM für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0118-I 3/2011
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 16. AUG. 2011
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8892/J, betreffend „Invasive
Arten (Neobiota) in Österreich“ - Öffentliche Aufklärung, Beobachtung
und Bekämpfung
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Juni 2011, Nr. 8892/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Im Mai 2011 ist die neue Biodiversitäts-Strategie der EU veröffentlicht worden. Eines von sechs Zielen der Strategie ist die „Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten“ in Europa. Zur Umsetzung des Zieles sind 2 Maßnahmen geplant:
1. Die Überarbeitung der existierenden Regelwerke zum Pflanzenschutz (Grundlage IPPC/EPPO) und zur Tiergesundheit (Grundlage OIE).
2. Die Neu-Erarbeitung eines Gesetzestextes, der Bereiche abdecken soll, die nicht von den beiden vorgenannten abgedeckt sind. Der genaue Inhalt und Umfang des Gesetzestextes sind noch nicht bekannt.
Für Österreich greifen diese Maßnahmen jedoch zu wenig weit. Deswegen hat sich Österreich bei den Verhandlungen der Schlussfolgerungen des Umweltrates zur EU 2020 Biodiversitäts-Strategie für die Vorlage einer umfassenden Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten durch die Europäische Kommission ausgesprochen und hat diese Forderung auch in den Verhandlungen durchbringen können.
Zu Frage 2:
Diese Strategie wurde bisher nicht vorgelegt; siehe dazu auch die Beantwortung der Frage 1.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das BMLFUW hat mehrere Publikationen zu gebietsfremden Arten veröffentlicht, mit dem Ziel, damit das Wissen und Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich dieser Problematik zu stärken (Beispiele: Broschüre „Aliens kommen“, Grüne Reihe Band Nr. 15: Aliens). Verschiedene Organisationen (z. B. Nationalparks, Ausbildungsstätten) veranstalten Tagungen - z.B ist im NÖ Landesmuseum (bzw. ab Herbst im Biologiezentrum Linz) eine vom Umweltbundesamt konzipierte Ausstellung zu dem Thema zu sehen. Eine gezielte umfassende Öffentlichkeitskampagne zu dem Thema wurde bisher nicht durchgeführt. Jedoch wurde und wird im Rahmen laufender Projekte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit auch auf die Problematik der Neobiota hingewiesen, z.B. im Rahmen der Kampagne „vielfaltleben“. Nationalparks, Ausbildungsstätten, Museen sowie die Umweltbundesamt GmbH sind in diesen Bereich eingebunden.
Zu Frage 5:
Über die EU-Richtlinien (FFH-RL, Wasserrahmen-RL, Aquakultur-Richtlinie) hinaus gibt es zahlreiche nationale gesetzliche Regelungen, wie etwa pflanzenschutz-, human- und tiergesundheitsrelevante Bestimmungen oder das Forstgesetz, die die Problematik der gebietsfremden Arten mit einbeziehen.
Auf Ebene der Bundesländer finden sich diesbezügliche Bestimmungen in den Naturschutzgesetzen, Jagd- und Fischereigesetzen.
In Österreich unmittelbar anzuwenden ist die Verordnung CITES EG VO 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels: Gemäß Art. 4 (Einfuhr in die Gemeinschaft) Absatz 6(d), kann von der Kommission eine Einfuhr in die Gemeinschaft generell oder in Bezug auf bestimmte Ursprungsländer eingeschränkt werden, und zwar für lebende Exemplare von Arten, deren Einbringung in den natürlichen Lebensraum der Gemeinschaft erwiesenermaßen eine ökologische Gefahr für die einheimischen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten der Gemeinschaft darstellt.
Der Vollzug der genannten Regelungen erfolgt durch die im Gegenstand zuständigen Ämter der Landesregierungen bzw. Bundesministerien.
Ebenso fallen Schadorganismen, das sind alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, auch unter den Geltungsbereich des Pflanzenschutzgesetzes 2011. Die Vollziehung dieses Gesetzes fällt im Bereich des Imports aus Drittländern in die Zuständigkeit des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (landwirtschaftlicher Bereich) und des Bundesamtes für Wald (forstlicher Bereich). Für die Überwachung der Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen im Binnenmarkt bzw. beim Export ist in mittelbarer Bundesverwaltung der Landeshauptmann zuständig.
Zu Frage 6:
Eine systematische bzw. koordinierte Erfassung und Dokumentation invasiver Arten in Österreich fehlt. Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des BMLFUW ein Inventar zu den in Österreich vorhandenen Neobiota erstellt (2002). Allerdings wird dieses nicht regelmäßig wiederholt. Auf lokaler bzw. auch regionaler Ebene gibt es solche Überwachungsprojekte, wie z. B. die Zusammenarbeit von Bergwacht und Tiroler Naturschutzabteilung betreffend die Ausbreitung und Bekämpfung des Riesen-Bärenklau.
Fallen invasive Arten unter das Pflanzenschutzgesetz 2011, ist für die Überwachung auch der Landeshauptmann in mittelbarer Bundesverwaltung zuständig.
Zu Frage 7:
In Österreich ist das Problem der gebietsfremden invasiven Arten anerkannt und wird in verschiedenen Maßnahmen der Behörden auf Bundes- und Landesebene in Angriff genommen. Österreich war eines der ersten Länder mit einer nationalen Inventur der vorkommenden Neobiota (Umweltbundesamt 2002). Bereits 2004 wurde der Nationale Aktionsplan zu Neobiota vom BMLFUW vorgelegt. Seit 2005 besteht ein vom BMLFUW eingerichteter Nationaler Fokal Point zu Neobiota im Umweltbundesamt.
Eine aktive und enge Kooperation auf EU-Ebene in Fragen der Bekämpfung der Neobiota ist für das BMLFUW eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Prävention und Bekämpfung der Neobiota. Österreich ist daher auch auf europäischer Ebene sehr engagiert und nimmt auf ExpertInnenebene an den diesbezüglichen Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission teil. Es wird erwartet, dass die von der Europäischen Kommission vorzulegende EU-Strategie zu gebietsfremden Arten konkrete Vorschläge zur verstärkten Zusammenarbeit, einschließlich die Errichtung eines Frühwarnsystems, sowie auch Maßnahmen zur Stärkung des Problembewusstseins, beinhalten wird.
Zu Frage 8:
Für die Menschen gefährliche Neobiota sind Ambrosie und einige andere allergene Pflanzen; Riesen-Bärenklau mit phototoxischen Inhaltsstoffen. Die Ambrosie kommt vor allem im Osten Österreichs vor, der Riesen-Bärenklau ist aus allen Bundesländern bekannt, aber noch selten.
Zu den Fragen 9 und 11:
Die Neophyten (wie auch Neozoen und Neomyceten) Österreichs wurden in der Studie „Neobiota in Österreich“ (Essl & Rabitsch 2002) gelistet, im Rahmen des DAISIE-Projektes 2008 aktualisiert und sind auf der DAISIE-Homepage (bzw. auch auf der NOBANIS-homepage: www.nobanis.org) frei einsehbar.
Angaben zu den derzeit in Österreich bekannten Arten (ca.):
- Gefäßpflanzenarten in Österreich 4.060
- davon Neophyten 1.270 (31%)
- davon etablierte Neophyten ca. 300 (7%)
- Tierarten in Österreich ca. 45.000
- davon Neozoen ca. 650 (1,4%)
- davon etablierte Neozoen ca. 350 (0,8%)
Im Aktionsplan Neobiota (2004) werden 17 Gefäßpflanzenarten als invasiv, 18 als potentiell invasiv, 5 Pilzarten als invasiv, eine als potentiell invasiv und 6 Tierarten als invasiv und 41 als potentiell invasiv eingestuft, d.h. als Gefahr für die Biodiversität. Weitere 14 Gefäßpflanzen, 30 Pilzarten und rund 150 Tierarten verursachen (mehr oder weniger relevante) wirtschaftliche Schäden.
Zu den Fragen 10 und 12:
Neobiota sind in Österreich vor allem in den außeralpinen Tieflagen verbreitet. Schwerpunkte invasiver Arten liegen in Ruderalfluren, gewässerbegleitenden Lebensräumen (Auwälder, Hochstaudenfluren, Ufervegetation) und Trockenstandorten des pannonischen Raumes.
Zu Frage 13:
Dazu liegen dem BMLFUW keine Zahlen vor.
Zu Frage 14:
In der Vergangenheit erfolgte die internationale Zusammenarbeit auf ExpertInnenebene im Rahmen von Projekten (DAISIE) und Arbeitsgruppen (NOBANIS); mehrere Projekte wurden in Zusammenarbeit vom Bundesamt für Naturschutz (Deutschland) und dem österreichischen Umweltbundesamt durchgeführt; Informationspflicht besteht beim Auftreten meldepflichtiger Arten im Pflanzenschutz und bei Krankheiten. Die internationale Kooperation betreffend arbeitet Österreich als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt auch an den Arbeiten im Rahmen der Konvention zu Neobiota mit.
Zu Frage 15:
Einige problematische invasive Arten breiten sich aktuell in Österreichs Nachbarländern aus (z. B. der Tigermoskito).
Zu Frage 16:
Dem BMLFUW liegen darüber keine Unterlagen vor.
Zu Frage 17:
Ein Maßnahmenbündel aus gesetzlichen Vorschreibungen, freiwilligen Leistungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Risiken durch invasive Arten ist notwendig. Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreich sieht daher der Vorlage einer umfassenden EU-Strategie zu invasiven Arten mit sehr großem Interesse entgegen.
Zu den Fragen 18 und 19:
Hiezu wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.
Zu Frage 20:
Dem BMLFUW sind keine wirtschaftlichen Forschungsarbeiten zu diesem Thema bekannt.
Zu Frage 21:
Die Wildtierfütterung ist in den Jagdgesetzen der Länder geregelt.
Zu Frage 22:
Die Douglasie weist in Österreich laut Österreichischer Waldinventur nicht einmal 0,2 % am gesamten Holzvorrat auf.
Der Österreichische Aktionsplan Neobiota wurde in Zusammenarbeit namhafter ExpertInnen aus Wissenschaft und Forschung erarbeitet und von der Nationalen Biodiversitätskommission nach eingehenden Beratungen beschlossen.
Die Douglasie wandert nicht aus den Nachbarländern nach Österreich ein und breitet sich auch nicht unkontrolliert aus. Nur an wenigen Standorten in Österreich besitzt sie das Potential zur Naturverjüngung.
Die Douglasie kann insbesondere im Hinblick auf die sich abzeichnenden Klimaveränderungen auf bestimmten Standorten als Alternative zu heimischen Baumarten gesehen werden, wobei jedoch die Herkunftswahl über den Anbauerfolg von entscheidender Bedeutung ist.
Zu Frage 23:
Gemäß dem Bienenseuchengesetz 1988 besteht eine Anzeigepflicht bei Auftreten oder Verdacht des Auftretens folgender Krankheiten:
a) Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut),
b) Befall mit dem Kleinen Bienenstockkäfer (Aethina tumida),
c) Befall mit der Tropilaelapsmilbe (Tropilaelaps spp.),
d) Varroose bei seuchenhaftem Auftreten.
Anzeigepflichtig ist auch jedes drohende oder erfolgte Absterben von mindestens 30% der Völker eines Bienenstandes. Eine Anzeigepflicht gemäß EU-Recht besteht auch bei Auftreten des kleinen Bienenstockkäfers und der Tropilaelapsmilbe. Beide Schädlinge kommen in Österreich nicht vor.
Daneben wurden bzw. werden seitens des Instituts für Bienenkunde der AGES eine Reihe von Forschungsprojekten durchgeführt, die im Rahmen der Imkereiförderung der EU von BMLFUW und der AGES kofinanziert wurden bzw. werden. Ziel dieser Projekte war bzw. ist die „Erforschung des Vorkommens und der Verbreitung der genannten invasiven Schädlinge in Österreich“ sowie „Maßnahmen zur Erforschung der Bekämpfungsmöglichkeiten gegen die Varroamilbe“. Auch die praktische Durchführung der Varroabekämpfung wird im Rahmen der erwähnten Projekte gefördert.
Darüber hinaus führt die AGES (Institut für Bienenkunde) umfassende einschlägige Schulungsprogramme im Auftrag von Landesveterinärbehörden bzw. von Landesverbänden für Bienenzucht, der Lehrlingsausbildungsstelle des Landes Niederösterreich und des Österreichischen Imkerbundes durch und erstellt Schulungsunterlagen für die Bekämpfung der Varroamilbe.
Zu Frage 24:
Gemäß EU-Recht ist Österreich dazu verpflichtet, den als Quarantäneschädling gelisteten Westlichen Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) soweit dies möglich ist, auszurotten bzw. seine Verbreitung entlang der natürlichen Ausbreitungsgrenze einzudämmen. Entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen (Fruchtwechsel, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln) sind im Rahmen der Länderzuständigkeit (Artikel 12 Abs. 1 Z 4 B-VG) zu regeln bzw. durchzuführen.
Zu Frage 25:
Ambrosia artemisiifolia (Ragweed) wurde bereits in allen Bundesländern nachgewiesen, hat sich aber vor allem in den östlichen und südöstlichen Bundesländern Niederösterreich, Burgenland, Wien und der (Südost-)Steiermark etabliert und dort zunehmend verdichtete Populationen ausgebildet.
Das BMLFUW und die Bundesländer (ausgenommen OÖ) haben im Rahmen der BBK Bund-Bundesländerforschungskooperation gemeinsam das Forschungsprojekt Nr. 100198 mit dem Titel „Ausbreitungsbiologie und Management einer extrem allergenen, eingeschleppten Pflanze – Wege und Ursachen der Ausbreitung von Ragweed (Ambrosia artemisiifolia) sowie Möglichkeiten seiner Bekämpfung“ beauftragt (Laufzeit 2009 – November 2011).
Projektnehmer: Universität für Bodenkultur Wien ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Karrer;
Kooperationspartner sind: Umweltbundesamt GmbH; Niederösterreichische Landesakademie, Bereich Umwelt und Energie; Christian Doppler Laboratorium für Allergiediagnose & Therapie an der Universität Salzburg.
Die Ziele des insgesamt auf 3 Jahre ausgerichteten Projektes sind:
– eine verbesserte Kenntnis des zu bekämpfenden Objekts,
– die Entwicklung von praxistauglichen Bekämpfungs- und Verhinderungsmaßnahmen, auf welcher organisatorischer Ebenen sie am sinnvollsten durchführbar sowie ökologisch und ethisch vertretbar sind und
– die Information und Überzeugung der Öffentlichkeit, dass entsprechende Maßnahmen auch durchgeführt werden müssen, um einen optimalen Erfolg zu erzielen.
Pollenproben aus verschiedenen Ragweed-Populationen in Österreich wurden 2009 und 2010 gesammelt, um zu überprüfen, inwieweit die allergene Wirkung der pollenbürtigen Eiweiße regionale Unterschiede aufweist. Die Untersuchung von Honigproben zeigte, dass Honig aus Gebieten mit hohen Ragweed-Pollenbelastungen (Südsteiermark, Burgenland) auch höhere Gehalte an Ragweed-Pollen ausweisen können. Der ungekürzte Zwischenbericht ist unter www.dafne.at und der Projektnummer 100198 zugänglich. Der Abschlußbericht wird Ende November 2011 erwartet.
Von besonderer Bedeutung ist – nicht nur in diesem speziellen Forschungsprojekt – die Einbindung der Bevölkerung. An der BOKU ist bereits seit 2007 die Meldestelle (Postweg und e-mails) ragweed@boku.ac.at eingerichtet.
Informationen stehen ebenfalls über die AGES www.ages.at zur Verfügung.
Im Rahmen der 2. Ausschreibung zum ACRP Austrian Climate Research Programme wurde das Forschungsprojekt Climate change induced invasion and socio-economic impacts of allergy-inducing plants in Austria – K10AC0K00040 AGES bewilligt (1.1.2011 – 31.12.2012). Darin werden die vom Klimawandel indutierten Neophyten, wie Einjahrs-Wermut (Artemisa annua L.), Rispenkraut (Iva xanthiifolia Nutt.) und Dreilappen-Traubenkraut (Ambrosia trifida L.) näher untersucht.
Zu Frage 26:
Betreffend Biodiversität und Landwirtschaft wird ein Nationales Programm nach dem Globalen Aktionsplan gefordert. Entsprechende Vorarbeiten wurden diesbezüglich von der AGES durchgeführt. Als Basis dient dazu auch die 1998 ausgearbeitete Österreichische Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (April 1998). Vom 18. bis 22. Juli 2011 wurde der Globale Aktionsplan bei der Sitzung der Kommission über die genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft überarbeitet. Nun kann auf Basis der neuen Rahmenbedingungen dieses Programm entwickelt und mit den betroffenen Stellen (auch der Bundesländer) erstellt werden. Ziel des Abschlusses dieses Programms ist das Frühjahr 2012.
Der Bundesminister: