8777/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.08.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0234-I/A/15/2011

Wien, am 16. August 2011

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8970/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:

Ein von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 4a der RL 76/768/EWG in Auftrag gegebener Bericht ist zu dem Schluss gekommen, dass das bevorstehende Tierversuchsverbot nicht eingehalten werden kann.

 

Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten drei Vorschläge unterbreitet:

 

1.     eine weitere Terminverschiebung;

2.     Terminbeibehaltung unabhängig von verfügbaren Alternativmethoden;

3.     Aufrechterhaltung der derzeitigen Vorgangsweise, d.h. das Verbot des In-Verkehr-Bringens gilt erst dann, wenn eine Alternativmethode, die von der Gemeinschaft angenommen und von der OECD validiert wurde, vorhanden ist.

 


Österreich hat gegen jede der bisher erfolgten Terminverschiebungen gestimmt.

In meiner Stellungnahme vom 15. April 2011 habe ich mich daher konsequenterweise für die Variante 2 ausgesprochen, d.h. für die Beibehaltung des Endtermins 11. März 2013.

 

Meiner Ansicht nach könnte aber flankierend ein transparentes Verfahren vorgesehen werden, wonach die Europäische Kommission in wohlbegründeten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen für das Durchführen von Tierversuchen erteilen kann, falls für den betreffenden toxikologischen Endpunkt noch keine validierte Alternativmethode zur Verfügung steht.

 

Aus österreichischer Sicht muss die Europäische Kommission jedenfalls folgende Prioritäten setzen:

-         Schaffung eines Anreizsystems zur anhaltenden Förderung und Entwicklung von Alternativmethoden, damit künftig Tierversuche vermieden werden können,

-         verstärkter Fokus auf die Validierung von bereits entwickelten Alternativmethoden. Hier sollte besondere Aufmerksamkeit einer möglichst raschen Abwicklung der Validierung gewidmet werden.