8779/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.08.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17. August 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0246-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8888/J         betreffend „Herstellung, Lagerung und Handel mit pyrotechnischen Artikeln im Jahr 2010“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und      Kollegen am 22. Juni 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Eine Differenzierung der erteilten Gewerbeberechtigungen im Bereich der Pyro­technik nach Herstellung und Handel ist auf Grund der sich nach dem geltenden Gewerbeschlüssel richtenden Statistik nicht möglich.

 

Stichtag für die vorliegenden Berechtigungen des Gewerbes "Erzeugung von   pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyro-technik-unternehmen)" gemäß § 94 Z 18 GewO 1994 ist auf Grund der terminlichen Abfrageoptionen des Zentralen Gewerberegisters der 1. Jänner 2011.


Bundesland

Gewerbeberechtigungen

weitere Betriebsstätten

aufrecht

gelöscht

aufrecht

beendet

Burgenland

27

23

118

147

Kärnten

94

42

273

222

Niederösterreich

211

179

673

547

Oberösterreich

311

185

785

790

Salzburg

189

146

277

221

Steiermark

288

145

850

958

Tirol

210

144

295

276

Vorarlberg

59

56

148

128

Wien

34

41

186

109

Bundesgebiet

1.423

961

3.605

3.398

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Das Datenmaterial der Statistik Austria zeigt folgendes Bild:

 

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 1.943,7 t pyrotechnische Artikel nach Österreich importiert (Feuerwerkskörper, Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren).

 

Aus EU-Staaten kamen davon im Jahr 2010 143,3 t, die wie folgt aufgeschlüsselt werden können:

·           Feuerwerkskörper: Deutschland 97,7 t, Niederlande 0,2 t, Italien 0,2 t und Ungarn 0,2 t

·           Signal- und Hagelraketen, andere pyrotechnische Waren: Deutschland 42,2 t, Italien 0,3 t, Frankreich 0,2 t, Schweden 1,5 t, Vereinigtes Königreich 0,7 t und Tschechische Republik 0,1 t

 

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2010 insgesamt 1800,4 t an pyrotechnischen Artikeln importiert.

 


Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland, in Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien gibt es keine Herstellerbetriebe.

 

In Kärnten gab es im Jahr 2010 keine Kontrollen in Herstellungsbetrieben.

 

In Niederösterreich fand eine Kontrolle statt, die keine Beanstandung ergab.

 

In Oberösterreich fand eine Kontrolle statt, bei der dem Betrieb die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes aufgetragen wurde.

 

In der Steiermark ist ein Herstellungsbetrieb für pyrotechnische Artikel bekannt. Die Betriebsanlage wird einmal jährlich überprüft. Es wurden keine Verstöße   gegen gewerberechtliche Vorschriften festgestellt und daher auch keine Auflagen erteilt.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Derartige Kontrollen fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Von den Gewerbebehörden wurde Folgendes mitgeteilt:

 

Im Burgenland wurden im Jahr 2010 insgesamt 26 Kontrollen durchgeführt.

 

In Kärnten wurden 53 Betriebskontrollen durchgeführt.

 

In Niederösterreich erfolgten im Jahr 2010 insgesamt 434 Kontrollen in Handelsbetrieben.


In Vorarlberg wurden fünf Betriebskontrollen durchgeführt.

 

In Oberösterreich erfolgten im Jahr 2010 insgesamt 73 Kontrollen in Handelsbetrieben.

 

In Salzburg wurden im Jahr 2010 158 Betriebe von den Bezirksverwaltungsbehörden überprüft.

 

In der Steiermark wurden im Jahr 2010 rund 90 Kontrollen durchgeführt.

 

Aus Tirol wurden für das Jahr 2010 164 Kontrollen gemeldet. In den meisten   Bezirken werden Kontrollen der Händler mit pyrotechnischen Produkten durch die Polizeiinspektionen durchgeführt, weswegen diesbezüglich keine Daten vorliegen. Insbesondere vor Silvester erfolgen laufende Kontrollen durch die Polizei.

 

In Wien wurden im Jahr 2009 von der gewerbetechnischen Abteilung (Magistratsabteilung 36) jeweils auf Ersuchen der Magistratischen Bezirksämter schwerpunktmäßig in der Zeit vor dem Jahreswechsel 128 Betriebe, die mit pyro-technischen Artikeln handeln, überprüft. Dabei wurden im Wesentlichen die    Betriebsanlagengenehmigungsbescheide der Gewerbebehörden und die ein-schlägigen Bestimmungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung 2004, BGBl. II Nr. 252/2004 als Grundlagen herangezogen.

 

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 15 der Anfrage:

 

Es ist auf die in § 34 Pyrotechnikgesetz normierte Vollziehungszuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres zu verweisen. Bekannt sind jedoch Kontrollen fliegender Händler in allen Bundesländern.

 

 

Antwort zu den Punkten 16 und 17 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des  Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.