878/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0049-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 3. April 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 858/J-NR/2009 betreffend „Giftiges Kulturgut im Museumsspeicher“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Als zuständige Ressortministerin ist mir die Tatsache der Notwendigkeit des Einsatzes von Schädlingsbekämpfungsmitteln in einigen Depotbereichen grundsätzlich bekannt. Erhebungen über die Kontaminierung von Sammlungsgut sowie das Ergreifen entsprechender Maßnahmen im Umgang damit liegen jedoch in der Zuständigkeit der betroffenen Bundesmuseen als vollrechtsfähige wissenschaftliche Anstalten. Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur werden keine eigenen Aufzeichnungen in diesem Zusammenhang durchgeführt. Die Bundesmuseen sowie die Österreichische Nationalbibliothek wurden daher um Stellungnahmen zur gegenständlichen Anfrage ersucht.

 

Zu Frage 3:

Die Stellungnahmen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek haben ergeben, dass das Problem von Kontaminierungen nicht in den Kunstsammlungen besteht, sondern primär historische Kontaminierungen von kultur- oder naturhistorischem und technischem Sammlungsgut betrifft. Dazu zählen die Sammlungen des Naturhistorischen Museums, des Technischen Museums, des Völkerkunde- und Theatermuseums sowie einzelne Sammlungsbereiche des Museums für Angewandte Kunst und des Kunsthistorischen Museums (Wagenburg, Textilien und Tapisserien der Kunstkammer, der Schatzkammer und des MAK).

 

Diese historische Kontaminierung betrifft Objekte, an denen in der Vergangenheit Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt wurden, die seit mehr als 30 Jahren nicht mehr zur Anwendung kommen, wie etwa DDT. Der Einsatz dieser Substanzen lässt sich bei Messungen an den Objekten nachweisen.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Landes- und Gemeindemuseen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur; ebenso wenig privat verwaltete Museen. Entsprechende Angaben können daher nur die jeweiligen Träger dieser Institutionen selbst machen. Archive fallen auch auf Bundesebene nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage kann daher nur auf Grund der Stellungnahmen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek und bezogen auf deren Wirkungsbereich erfolgen.

 

Zu Frage 6:

Sind Objekte tatsächlich kontaminiert, so ist ein akuter Schädlingsbefall derselben eher unwahrscheinlich. Tritt bei einem nachweislich kontaminierten Objekt dennoch ein aktueller Schädlingsbefall auf, werden dieselben Maßnahmen getroffen, wie bei nicht kontaminierten Objekten. Die Schädlingsbekämpfung erfolgt dabei seit den 1970er Jahren durch gesundheitlich unbedenkliche Methoden; in der Hauptsache durch IPM Monitoring (Integrated Pest Management). Tatsächlich kontaminierte Objekte werden beispielsweise isoliert und verpackt in eine externe Stickstoffkammer gebracht, wo ein Abtöten der Schädlinge durch Entzug von Sauerstoff erfolgt.

 

Zu Frage 7:

Ein aktueller Schädlingsbefall kann zwar nicht gänzlich, auf Grund der modernen klimatischen Bedingungen sowie das IPM Monitoring aber weitgehend ausgeschlossen werden. Wo dennoch Schädlingsbefall festgestellt wird, werden Maßnahmen eingesetzt, die umwelt- und objektschonend und nicht gesundheitsschädlich sind.

 

Zu Frage 8:

Die Stellungnahmen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek haben ergeben, dass Rückstände historischer Substanzen nicht restlos beseitigt werden können. Es wurden aber Vorkehrungen getroffen, um den Umgang mit diesen Gefahrenstoffen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher zu gestalten. So wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit den Objekten entsprechend geschult und notwendige Arbeiten daran mit Schutzkleidung (Gesichtsmasken, Schutzbrillen, Nitrilhandschuhe, Overalls, spezielle Kopfbedeckungen) durchgeführt. Weiters kommen Absauganlagen zum Einsatz, die Schadstoffpartikel aus der Luft saugen (etwa in der Restaurierwerkstätte der Wagenburg) und es sind auch regelmäßige Arbeitspausen an der Frischluft vorgesehen.

 

Nach Angaben der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek haben arbeitsmedizinische Untersuchungen und entsprechende Aufzeichnungen keine Rückschlüsse auf gesundheitliche Probleme aufgrund von Begiftungsaltlasten ergeben. Lediglich in den Depots der Sammlung Wagenburg und Monturdepot des Kunsthistorischen Museums wäre ohne entsprechende Vorkehrungen laut Auskunft des Arbeitsmediziners der AUVA die Gefahr der Schwächung des Immunsystems möglich. Restauratorinnen und Restauratoren sowie Kuratorinnen und Kuratoren haben auch vereinzelt über Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Halsschmerzen oder Hautausschläge geklagt. Diese Symptome können durch Einhaltung der von der AUVA und vom Arbeitsinspektorat vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen jedoch vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden.

 

Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen zählen, wie in jedem anderen Unternehmen, daher auch in den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu den Aufgaben der Institutionen und werden laut deren Auskunft großteils auch regelmäßig durchgeführt. Es hat sich aber gezeigt, dass es in diesem Bereich durchaus noch Verbesserungspotential gibt. Das Thema wird daher in der nächsten Direktorenkonferenz der Bundesmuseen zur Sprache gebracht werden.

 

Zu Frage 9:

Laut Angaben der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek hat sich der Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verschlechtert.

 

Zu Frage 10:

Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht über die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek. Es können daher keine unmittelbaren Maßnahmen seitens des Ministeriums ergriffen werden. Das Thema wird dennoch in der nächsten Direktorenkonferenz der Bundesmuseen erörtert werden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Nein, da gesundheitliche Probleme nur durch einen sehr lang andauernden Kontakt mit kontaminierten Objekten möglich wären und dieser bei einem Museumsbesuch ausgeschlossen ist.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.