8783/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.08.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9157/J der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Durch die Abgabenbehörden wurden im Zeitraum 1. Mai 2011 bis 11. Juli 2011 insgesamt 26 Sachverhaltsfeststellungen an die zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt.
Frage 2:
Durch die Organe der Abgabenbehörden wurden keine Übertretungen nach § 7i Abs. 1 AVRAG festgestellt. Auch dem Kompetenzzentrum LSDB liegen für den Kompetenzbereich der Krankenversicherungsträger bis zum Stichtag 11. August 2011 keine Daten über eingeleitete Verfahren auf Grund des Verdachts des Verstoßes gegen § 7i Abs. 1 AVRAG vor.
Frage 3:
Im Zeitraum 1. Mai 2011 bis 11. Juli 2011 wurde in 40 Fällen ein Strafantrag wegen des Nichtbereithaltens von Unterlagen erstattet.
Frage 4:
Dem Kompetenzzentrum LSDB liegen bis zum Stichtag 12. August 2011 Daten über 15 Anzeigen auf Grund des begründeten Verdachts der Unterentlohnung (§ 7i Abs. 3 AVRAG) vor.
Frage 5:
Die Anzeigen wegen Nichtbereithalten der Unterlagen (§ 7i Abs. 2 AVRAG) betreffen alle Arbeitgeber/innen im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs. 1 AVRAG.
Die erstatteten Anzeigen wegen Unterentlohnung betreffend Arbeitgeber/innen im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs. 1 AVRAG schlüsseln sich wie folgt auf:
• BH Spittal/Drau: 1
• BH Deutschlandsberg 1
• BH Feldbach 1
• BH Graz-Umgebung 2
• BH Kitzbühel 2
• BH Kufstein 1
• BH Salzburg-Umgebung 1
• BH Völkermarkt 1
Frage 6:
Die erstatteten Anzeigen wegen Unterentlohnung betreffend andere Arbeitgeber/innen als jene im Sinne der §§ 7, 7a Abs. 1 oder 7b Abs. 1 AVRAG schlüsseln sich wie folgt auf:
• BH Feldbach 1
• BH Graz-Umgebung 1
• BH Salzburg-Umgebung 2
• BH Wolfsberg 1
Zu Frage 5 und 6 ist anzumerken, dass in Zukunft aufgrund des damit verbundenen statistischen Aufwandes eine Aufschlüsselung nur nach Bundesländern erfolgen kann.
Frage 7:
Bisher wurden noch keine Strafbescheide zu § 7i Abs. 2 AVRAG erlassen (soweit der Finanzverwaltung bekannt). Auch dem Kompetenzzentrum LSDB liegen bis zum Stichtag 12. August keine Daten über erlassene Strafbescheide in den Verfahren nach § 7i Abs. 1 bis 3 AVRAG vor.
Die Beantwortung der Fragen 7.1 bis 7.3 entfällt daher.
Frage 8:
Nach den bisherigen Erfahrungen der kontrollierenden Stellen liegen in vielen Fällen keine Lohnunterlagen zur Einsichtnahme vor. Dabei fehlten teilweise sämtliche Unterlagen, in anderen Fällen wurden lediglich die bisher erforderlichen Entsendemeldungen und Versicherungsbestätigungen vorgelegt. Aufgrund fehlender Lohnunterlagen ergeben sich daher Probleme bei der Überprüfung auf Unterentlohnung.
Frage 9:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich noch kein konkreter Änderungs- bzw. Verbesserungsbedarf feststellen. Dazu bedarf es noch genauer Beobachtungen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der gesetzlichen Bestimmungen eine Evaluierung vorgesehen ist.