879/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.04.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0051-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 3. April 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 862/J-NR/2009 betreffend kontroversielles
EU-Kunstwerk „Entropa“, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die freie Meinungsäußerung und die Freiheit künstlerischen Schaffens gehören zu den Grundwerten demokratischer Gesellschaften. Solange Kunst mit keinem anderen Grundrecht kollidiert, kann und darf es nicht Aufgabe der Politik sein, Zensur zu betreiben oder jegliche Form von Schranken zur Ausübung künstlerischer Tätigkeiten aufzustellen. Ich schätze die Freiheit der Kunst und entsprechend auch, dass sich Künstlerinnen und Künstler dieser Freiheit bedienen. Dies gilt auch für die Kunstinstallation „Entropa“, die als Beitrag der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft bis Ende Juni 2009 in der Vorhalle des Ratsgebäudes in Brüssel ausgestellt sein wird.

 

Zu Fragen 2 bis 5 und 12:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde zu keinem Zeitpunkt, also weder in die Auftragsvergabe, die seitens der tschechischen Regierung erfolgt ist, noch im Rahmen der Vorbereitungsphase, in das Projekt eingebunden. Dies gilt meines Wissens ebenfalls für andere Fachressorts in Österreich und dem Vernehmen nach auch für andere EU-Mitgliedstaaten, wie in der offiziellen Presseaussendung der tschechischen Präsidentschaft sowie durch den Künstler David Černý selbst bekräftigt wurde.

 

Zu Fragen 6 bis 11:

Ich habe bezüglich „Entropa“ weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene eine wertende formale Stellungnahme abgegeben und halte das unter Verweis auf die Beantwortung der Frage 1 auch nicht für erforderlich.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Zumal die nächste österreichische EU-Präsidentschaft planmäßig erst im ersten Halbjahr 2019 stattfinden soll, halte ich die Frage nach der künstlerischen Ausgestattung des Ratsgebäudes zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Ich finde es aber grundsätzlich begrüßenswert, wenn Kunstwerke zu einer offnen und anspruchsvollen Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema anregen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.