8793/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. August 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0250-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8903/J betreffend „Bundeszuschuss Kinderbetreuung“, welche die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen am 29. Juni 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Zweckzuschüsse wurden zur Gänze vom Bund an die Länder überwiesen.

 

Für das Jahr 2010 liegen noch keine Zahlen vor, da erst sieben Bundesländer ihre Abrechnungen vorgelegt haben und diese sich derzeit in Bearbeitung befinden.

 

Im Übrigen ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7127/J zu verweisen.


 

 

Antworten zu den Punkten 2, 6 bis 9 und 24 bis 26 der Anfrage:

 

Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Sollten nach Abrechnung der Zweckzuschüsse aus dem Jahr 2010 noch Mittel offen sein, muss die Bundesministerin für Finanzen darüber entscheiden, ob diese zurückbezahlt werden müssen oder bei der Auszahlung der Raten der geplanten neuen 15a-Vereinbarung einbehalten werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten seit Inkrafttreten der entsprechenden 15a-Vereinbarung bis 2010 24.573 Plätze neu geschaffen werden.

 

Die Verteilung nach Bundesländern, Altersgruppen und Öffnungszeiten zeigt folgendes Bild:

 

"halbtägige Kinderbetreuung" für 0 bis 2-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

2.870

3.128

258

Burgenland

59

88

29

Kärnten

126

78

- 48

Niederösterreich

404

552

148

Oberösterreich

160

273

113

Salzburg

105

147

42

Steiermark

459

480

21

Tirol

824

595

- 229

Vorarlberg

604

803

199

Wien

129

112

- 17

"ganztägige Kinderbetreuung" für 0 bis 2-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

9.519

14.689

5.170

Burgenland

877

1.490

613

Kärnten

660

673

13

Niederösterreich

2.150

4.988

2.838

Oberösterreich

1.654

2.854

1.200

Salzburg

619

946

327

Steiermark

882

1.432

550

Tirol

767

1.324

557

Vorarlberg

146

269

123

Wien

1.764

713

-1.051

"VIF-konforme Kinderbetreuung" für 0 bis 2-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

15.298

21.950

6.652

Burgenland

94

233

139

Kärnten

1.092

1.417

325

Niederösterreich

1.268

1.568

300

Oberösterreich

650

1.087

437

Salzburg

797

965

168

Steiermark

422

796

374

Tirol

905

1.445

540

Vorarlberg

372

736

364

Wien

9.698

13.703

4.005

(Quelle: Statistik Austria)

 

 

"halbtägige Kinderbetreuung" für 3 bis 6-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

51.075

38.809

-12.266

Burgenland

892

305

- 587

Kärnten

2.200

1.668

- 532

Niederösterreich

6.845

4.866

- 1.979

Oberösterreich

5.095

3.802

- 1.293

Salzburg

2.100

1.512

- 588

Steiermark

14.177

10.661

- 3.516

Tirol

11.667

8.758

- 2.909

Vorarlberg

7.150

7.069

-  81

Wien

949

168

- 781

"ganztägige Kinderbetreuung" für 3 bis 6-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

110.806

117.588

6.782

Burgenland

5.761

6.086

325

Kärnten

7.949

8.800

851

Niederösterreich

34.695

33.553

- 1.142

Oberösterreich

28.859

30.026

1.167

Salzburg

8.853

9.614

761

Steiermark

10.786

15.444

4.658

Tirol

4.977

7.961

2.984

Vorarlberg

1.801

3.067

1.266

Wien

7.125

3.037

- 4.088

"VIF-konforme Kinderbetreuung" für 3 bis 6-Jährige

Bundesland

2007/2008

2010/2011

Differenz

Österreich

42.633

60.610

17.977

Burgenland

433

732

299

Kärnten

1.634

1.930

296

Niederösterreich

1.261

5.116

3.855

Oberösterreich

1.961

4.214

2.253

Salzburg

2.660

2.655

- 5

Steiermark

740

1.039

299

Tirol

1.468

1.865

397

Vorarlberg

640

724

84

Wien

31.836

42.335

10.499

(Quelle: Statistik Austria)

 

 

Antwort zu den Punkten 10 und 11 der Anfrage:

 

Im Rahmen der 15a-Vereinbarung konnten mit dem Zweckzuschuss für die Jahre 2008 und 2009 insgesamt 251 Tagesmütter/-väter neu ausgebildet und konnte für 249 Personen eine Bewilligung ausgestellt werden. Für 2010 liegen noch keine Daten vor.

 


Antwort zu den Punkten 12 bis 21 der Anfrage:

 

Mit der Evaluierung der 15a-Vereinbarung Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten wurde am 10. Mai 2011 die Statistik Austria beauftragt. Der Endbericht wird für Ende September 2011 erwartet und in der Folge veröffentlicht.

 

Bei der Evaluation erfolgt ein Vergleich der Daten aus den Kindertagesheimstatistiken 2007/08 und 2010/11 hinsichtlich folgender Parameter:

·           Anzahl der betreuten Kinder, aufgeschlüsselt nach Alter (Einzeljahre, 0-3, 1-3, 3-6), Öffnungszeit (15a-Kategorien), Bundesländern und Bezirken

·           Betreuungsquoten, aufgeschlüsselt nach Alter (Einzeljahre, 0-3, 1-3, 3-6), Öffnungszeit (15a-Kategorien), Bundesländern und Bezirken

·           Verknüpfung der Kinderdaten mit Angaben über Berufstätigkeit (Mutter und Vater), Alleinerziehende, Erstsprache (Umgangssprache deutsch/nicht-deutsch)

·           Vergleich der Bezirksergebnisse nach ihrem Urbanisierungsgrad (drei Kategorien)

 

Die Evaluation umfasst keine Bedarfserhebung hinsichtlich fehlender Plätze. Die Erhebungsparameter wurden im Einvernehmen mit den Ländern festgelegt.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Erfreulicherweise wurde bei der Regierungsklausur auf Grund meiner Initiative die Verlängerung der Bundesunterstützung in Höhe von € 55 Mio. zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsplätze beschlossen, die eine weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bewirken wird. Konkret wird der Bund den Ländern für die Jahre 2012 bis 2014 wieder € 15 Mio. pro Jahr für den Ausbau der Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. Dazu kommen € 10 Mio., die noch heuer ausgeschüttet werden, um bereits begonnene Projekte sicherzustellen und fortführen zu können.

 

Am 29. Juni 2011 haben die ersten Verhandlungsgespräche mit den Ländern stattgefunden.


 

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

 

Zur Steigerung der Qualität in Kinderbetreuungsangeboten sollen Empfehlungen für bundeseinheitliche Mindeststandards ausgearbeitet werden.

 

 

Antwort zu den Punkten 27 bis 29 der Anfrage:

 

Auch wenn sich die Betreuungsquote bei den unter 3-Jährigen jährlich verbessert, ist das Barcelona-Ziel von 33 % noch nicht erreicht. Mit der Ausbauinitiative 2011 bis 2014 und der Kofinanzierung der Länder ist zu erwarten, dass jährlich etwa 5.000 neue Plätze geschaffen werden, was in 4 Jahren ein Mehr von etwa 20.000 Plätzen für  Kleinkinder bedeutet. Das bedeutet, dass dem Barcelona-Ziel Ende 2014 mit 28% schon sehr viel näher gerückt wird. Dieses kann daher sicherlich deutlich vor dem Jahr 2020 erreicht werden.