8795/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 23. August 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0254-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8908/J betreffend „strafrechtlich relevante Stellen im 6. Jugendbericht“, welche die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Einerseits sind die Ausführungen als illustrativ bzw. ostentativ zu bewerten. Zudem waren nach Auskunft der Autor/inn/en der Studie die Jugendlichen nur unter Zusicherung strikter Anonymität bereit, überhaupt interviewt zu werden. Es musste ihnen gegenüber sicher gestellt werden, dass keinerlei personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben würden. Eine Zuordnung zu einer Person oder Schule ist daher nicht möglich.


 

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Ja.