8797/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 23. August 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0258-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 8918/J betreffend "Werbekosten der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)", welche die Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Gemäß Artikel 52 Abs. 2 B-VG erstreckt sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nicht auf Angelegenheiten der operativen Geschäftsführung der Organe dieser Rechtsträger. Im Sinne bestmöglicher Transparenz wurde dennoch die Geschäftsführung der BIG um eine Stellungnahme ersucht. Auf deren Basis ist festzuhalten:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Für Öffentlichkeits- und Informationsarbeit im weitesten Sinn, also Pressearbeit, Bereitstellung von Informationen (in Foldern, im Magazin "BIG Business" etc.), für elektronische Medien und Aktivitäten im Web 2.0 sowie für Veranstaltungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit der BIG (Kundenveranstaltungen, Ausrichtung von Spatenstich- und Gleichenfeiern, Eröffnungen im Zuge von Bauvorhaben) wurden von der BIG im Jahr 2006 € 1 Mio., im Jahr 2007 € 1,01 Mio., im Jahr 2008 € 1,14 Mio., im Jahr 2009 € 1,35 Mio. und im Jahr 2010 € 1,32 Mio. aufgewendet.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit Informations- und Öffentlichkeitsarbeit werden von der BIG pro Jahr Aufträge an rund 200 verschiedene Auftragnehmer erteilt. Eine detaillierte Darstellung würde einerseits einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen und andererseits unmittelbare Geschäftsinteressen der BIG oder ihrer Vertragspartner gefährden.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Sämtliche Aufträge wurden von den zuständigen Organen der BIG unter Einhaltung der anwendbaren vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben.