8799/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0184-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. August 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8909/J-NR/2011 betreffend Konsequenzen des BMUKK aus strafrechtlich relevanten Äußerungen eines Lehrers, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in der im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage geschilderten anonymisierten Weise Kenntnis erlangt.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Eine Anzeigenerstattung ist nicht erfolgt. Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird hingewiesen.


 

Zu Fragen 5 und 6:

Nach Auskunft der Autoren zur Durchführung der Interviews im Rahmen der genannten Studie waren die Jugendlichen nur unter der Zusicherung kompletter Anonymität überhaupt bereit, interviewt zu werden. Es musste ihnen gegenüber sichergestellt werden, dass keinerlei personenbezogene Daten an Andere weiter gegeben würden. Davon abgesehen berichteten sie über Erfahrungen, die zum Zeitpunkt der Interviews bereits einige Jahre her waren. Eine Zuordnung zu einer Person, Schule oder Ähnlichem ist daher nicht möglich und es bestehen auch keine Kontaktmöglichkeiten.

 

Zu Fragen 7 bis 9:

Nein. Auf die Beantwortung der obigen Fragen wird verwiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.