8799/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.08.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0184-III/4a/2011 |
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Wien, 24. August 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8909/J-NR/2011 betreffend Konsequenzen des BMUKK aus strafrechtlich relevanten Äußerungen eines Lehrers, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in der im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage geschilderten anonymisierten Weise Kenntnis erlangt.
Zu Fragen 2 bis 4:
Eine Anzeigenerstattung ist nicht erfolgt. Auf die Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird hingewiesen.
Zu Fragen 5 und 6:
Nach Auskunft der Autoren zur Durchführung der Interviews im Rahmen der genannten Studie waren die Jugendlichen nur unter der Zusicherung kompletter Anonymität überhaupt bereit, interviewt zu werden. Es musste ihnen gegenüber sichergestellt werden, dass keinerlei personenbezogene Daten an Andere weiter gegeben würden. Davon abgesehen berichteten sie über Erfahrungen, die zum Zeitpunkt der Interviews bereits einige Jahre her waren. Eine Zuordnung zu einer Person, Schule oder Ähnlichem ist daher nicht möglich und es bestehen auch keine Kontaktmöglichkeiten.
Zu Fragen 7 bis 9:
Nein. Auf die Beantwortung der obigen Fragen wird verwiesen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.