8805/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.08.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 


 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 


 

GZ: BMG-11001/0230-I/A/15/2011

Wien, am  26. August 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8937/J des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass der Präambel sowie der Anfrage selbst nicht exakt entnehmbar ist, welche konkreten Substanzen bzw. Produkte gemeint sind. Die Anfragebeantwortung ist daher allgemein gehalten, da viele unterschiedliche Substanzen und Produkte in Betracht kommen können.

 

Fragen 1 und 2:

Bei der Bezeichnung „Happy Pills“ handelt es sich um keinen wissenschaftlich definierten Fachbegriff, weshalb auch die Frage nach den enthaltenen Substanzen nicht konkret beantwortet werden kann.

Grundsätzlich können jedoch sehr viele Substanzen und Medikamente – von Coffein über diverse Vitamine, Mineralien, rezeptfreie oder rezeptpflichtige Arzneimittel bis hin zu Drogen –, die mit dem Motiv, sich subjektiv besser fühlen zu wollen, eingenommen werden, in Betracht kommen.


Frage 3:

Wie einleitend festgehalten, kommen viele verschiedene Präparate bzw. unterschiedliche Substanzen in Betracht, weshalb keine Aussagen zu konkreten Gefahren gemacht werden können.  

 

Allgemein ist jedoch festzuhalten, dass laut Angaben der österreichischen Arzneimittelbehörde, dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/AGES PharmMed, mehr als 95 Prozent der im Internet verkauften Arzneimittel Fälschungen sind. Die meisten Fälschungen gibt es laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei Schmerzmitteln, Potenzmitteln, Vitamin- und Muskelaufbaupräparaten.

 

Der Konsum nicht zugelassener bzw. über das Internet bezogener Arzneimittel oder anderer unbekannter Substanzen ist immer mit einem nicht kalkulierbaren Gesundheitsrisiko verbunden. Von derartigen Arzneimitteln bzw. Präparaten können erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen, da diese Produkte zumeist qualitativ minderwertige oder falsche Inhaltsstoffe enthalten; es kommen aber auch Produkte ohne Wirkstoffe oder mit falsch dosierten Wirkstoffen sowie falsche Dosierungen bzw. Angaben auf der Gebrauchsinformation vor.

 

Soweit in der Einleitung der Anfrage auf eine Warnung der Apothekerkammer Bezug genommen wird, wonach „viele Produkte auch zu Abhängigkeit führen“, ist darauf hinzuweisen, dass durchaus viele Substanzen und Medikamente (auch zugelassene bzw. verschriebene) in einer Weise missbraucht bzw. auch Verhaltensweisen in einer Art ausgeübt werden können, dass sich unter Umständen eine Abhängigkeit entwickelt. Suchtentwicklung kann aber nicht monokausal an einer Substanz oder einem Medikament festgemacht werden, sondern hat komplexe Ursachen und Zusammenhänge, von denen viele in der Person und ihrer Entwicklung begründet sind. Außerdem werden immer auch die Art des Mittels, die Häufigkeit der Einnahme, die Dosierung etc. für die Auswirkungen relevant sein, wobei Abhängigkeitsentwicklung nicht das einzige Risiko unkontrollierter Substanzeinnahme ist.

 

Fragen 4 bis 6:

Für einschlägige Fragen im Zusammenhang mit Suchgiftmissbrauch bzw. geeigneten Betreuungsangeboten stehen insbesondere die vom BMG im Bundesgesetzblatt kundgemachten Drogenberatungseinrichtungen mit ihren geschulten Fachkräften zur Verfügung:

 

http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Drogen_Sucht/Drogen/Einrichtungen_gemaess_15_Suchtmittelgesetz.

 

Im Zusammenhang mit dem Bezug von illegalen Arzneimitteln über das Internet insbesondere auf damit verbundene Gefahren, wird sowohl auf der Homepage meines Ressorts als auch der des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), hingewiesen:

 

http://www.basg.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/

 

http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Medizin/Arzneimittel/Arzneimittelsicherheit/

 

Aufgrund der international steigenden Zahl von Arzneimittelfälschungen veranstaltete mein Ressort im April 2010 gemeinsam mit der AGES PharmMed eine 2-tägige Informationsveranstaltung zum Thema „Gefälschte Arzneimittel können lebensgefährlich sein - Gemeinsam gegen Arzneimittelfälschungen“.  Ziel dieser Informationskampagne, die unter Einbindung aller wichtigen Partner (Polizei, Zoll, Pharmaindustrie,  Apothekerschaft und Konsumentenschutz) stattfand und unter anderem einen Informationstag mit Vorträgen, Laborführungen, Demonstrationen etc. beinhaltete, war es, die Bevölkerung zu sensibilisieren und auf die Gefahren, die mit Arzneimitteln aus dem Internet verbunden sind, hinzuweisen, da Konsument/inn/en das Risiko, das mit derartigen Käufen verbunden ist, oft nicht abschätzen können. 
 
Darüber hinaus wurde mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010), BGBl I Nr. 79/2010, welches am 19. August 2010 in Kraft getreten ist, ein weiterer wichtiger Schritt im Zusammenhang mit der Arzneimittelsicherheit gesetzt. Mit den neuen Regelungen soll eine effiziente Überwachung der Einfuhr und des Verbringens von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln gewährleistet werden. Insbesondere soll damit auch ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des hohen Risikos geleistet werden, das mit dem illegalen Bezug von minderwertigen, gefälschten oder gesundheitsschädlichen Arzneimitteln, insbesondere auch im Wege des Internets, verbunden ist. Ziel ist der Schutz der Gesundheit von Patient/inn/en und Konsument/inn/en durch Gewährleistung sicherer, qualitativ hochwertiger und wirksamer Arzneimittel, die nach Österreich eingeführt oder verbracht werden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz unter anderem weitreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse der Organe des BASG, welches für die praktische Durchführung der Medizinmarktüberwachung zuständig ist, sowie ein Verbot des Bezuges von Arzneiwaren über das Internet vor. Dadurch wurde insbesondere auch im Zusammenhang mit der Problematik des Bezugs von Arzneiwaren über das Internet eine verstärkte Kooperation mit den Zollorganen im Hinblick auf Internetbeobachtungen und -analysen ermöglicht. 

 

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der „Heads of Medicines Agencies Working Group of Enforcement Officers“, in welcher mein Ressort vertreten ist, in enger Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Strategien gegen die Kriminalität auf dem Medizinsektor erarbeitet werden und deren Bekämpfung koordiniert wird.