8808/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.08.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

GZ: BMG-11001/0244-I/A/15/2011

Wien, am 26. August 2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 9135/J des Abgeordneten Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1:

Für die Umsetzung der Verordnung (wie z.B. Schulungskosten, Hotline, Plausibilitäts­prüfungen etc.) sind auf Bundesebene in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt zusätz­liche Kosten in Höhe von € 101.200,-- angefallen, die von der Bundesgesundheits­agentur getragen wurden.

 

Die im Bereich der Krankenanstalten und der Länder allenfalls aus der Umsetzung dieser Verordnung (wie z.B. Berichtswesenumstellung) angefallenen Kosten sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt. Da die Krankenanstaltenträger bereits vor Erlassung der Verordnung ein auf handelsrechtlichen Normen basierendes pagatorisches Rechnungswesen zu führen und entsprechende Rechnungsabschlüsse

zu erstellen hatten und der mit der Berichtserstellung verbundene EDV-technische Aufwand in vielen Fällen bereits durch die bestehenden EDV-Wartungsverträge abge­deckt war, kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die praktische Umsetzung dieser Verordnung für die Krankenanstalten bzw. deren Rechtsträger zu keinen beson­deren zusätzlichen personellen, sachlichen und finanziellen Belastungen geführt hat.

 

Fragen 2 bis 5:

Das Berichtswesen zum ersten Berichtsjahr 2009 wurde, wie im Berichts-Handbuch (http://www.bmg.gv.at/cms/home/attachments/0/6/3/CH1064/CMS1262939703352/berichts-handbuch_uri_3.3.2010.pdf) ausgeführt, hinsichtlich Zweckmäßigkeit der Inhalte der Verordnung, der Definitionen zu den Datenmeldungen im Berichts-Handbuch, des Aufbaus der Datenmeldungen und deren Auswertbarkeit überprüft. Auf dieser Basis wurden notwendige Adaptierungserfordernisse festgestellt, die derzeit bearbeitet werden. Zielsetzung ist es insbesondere, eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bericht­erstellung und damit eine Verbesserung der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen, so weit dies trotz unterschiedlicher Finanzierungsstrukturen in den einzel­nen Bundesländern möglich ist. Eine valide inhaltliche Evaluierung kann wegen der Natur der Informationen jedoch für ein einzelnes Jahr noch nicht vorgenommen werden, sondern bedarf einer Zeitreihe von zumindest mehreren Jahren. Daher liegen derzeit auch noch keine Berichte im engeren Sinn (mit vergleichbaren Kennzahlen etc.) vor, aus denen valide Aussagen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können.