881/AB XXIV. GP
Eingelangt am 06.04.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
||
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0062-III/4a/2009 |
||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
|
|||
|
|
||||
Wien, 3. April 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 960/J-NR/2009 betreffend Kündigung Rahmenvertrag ORF-Staatsoper, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 19. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3 sowie 5 bis 9:
Angelegenheiten des ORF fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Kulturpolitisch ist die Erfüllung des Kulturauftrags des ORF für mich als Kunst- und Kulturministerin von großer Bedeutung.
Die Kündigung des ORF bezieht sich auf den „Rahmenvertrag über die fernsehmäßige Aufzeichnung und/oder Sendung sowie die audiovisuelle Verwertung von Aufführungen der Wiener Staatsoper durch den ORF in Form einer Integralfassung oder einer Montagefassung“ vom 28. November 1995. Der ORF gab die Erklärung ab, diesbezüglich keinen neuen Rahmenvertrag abschließen zu wollen, sondern hinkünftig Einzelverträge für ausgewählte Aufführungen der Staatsoper anzustreben. Die Rahmenverträge zwischen der Staatsoper und dem ORF betreffend Hörfunk, TV-Ausschnitte und Opernball sind davon unbetroffen und bleiben weiterhin aufrecht.
Ich wurde von den Geschäftsführungen des ORF, der Bundestheater-Holding bzw. der Staatsoper nicht im Voraus über die bevorstehende Vertragskündigung in Kenntnis gesetzt. Gemäß Auskunft der Bundestheater-Holding gab es auch keine informelle Vorankündigung seitens des ORF, die Bekanntgabe der Kündigung erfolgte per Schreiben an die Direktion der Staatsoper.
Zu Frage 4:
Die Unabhängigkeit des ORF ist verfassungsrechtlich garantiert (BGBl. Nr. 376/1974). Diese Grundsätze des sog. BVG-Rundfunk finden im ORF-Gesetz Niederschlag. Die Vollziehung (und damit auch des seitens des ORF zu erfüllenden Kulturauftrages) liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 10 und 11:
Der Rahmenvertrag zwischen dem Burgtheater (inklusive Akademietheater) und dem ORF betreffend Aufzeichnungen von Aufführungen ist mit 31. Dezember 2008 abgelaufen. Wie bei der Staatsoper soll es keine Verlängerung des Vertrages geben, stattdessen sollen ausgewählte Werke (z. B. Karl Schönherrs „Der Weibsteufel“ im März 2009) einzeln verhandelt werden. Gemäß Auskunft der Bundestheater-Holding seien bisherige finanzielle Angebote des ORF in diesem Zusammenhang – bei notwendiger Abgeltung der bestehenden Leistungsschutzrechte – nicht kostendeckend. Eine zusätzliche Finanzierung durch andere deutschsprachige Fernsehsender sei daher von besonderer Bedeutung (wie z. B. bei „Der Weibsteufel“ durch ZDF und 3sat aufgrund der regelmäßigen Teilnahme des Burgtheaters am „Berliner Theatertreffen“).
Zu Frage 12:
Einen Rahmenvertrag zwischen der Volksoper und dem ORF über die fernsehmäßige Aufzeichnung und Sendung von gesamten Aufführungen gab es bisher nicht. Die Geschäftsführung der Volksoper bemüht sich derzeit, eine Vereinbarung abzuschließen. Gegenwärtig bestehen folgende Verträge mit dem ORF:
- Vertrag über die Aufzeichnung und Sendung von Ausschnitten von Aufführungen bzw. Proben in nichtaktuellen Fernsehproduktionen vom 24. April 1981;
- Vertrag über die Aufzeichnung und Sendung von Aufführungen im Hörfunk, der jährlich erneuert wird.
Zu Frage 13:
Zwischen den Salzburger Festspielen und dem ORF besteht kein Rahmenvertrag. Die Übertragungen werden jährlich zwischen dem Direktorium der Salzburger Festspiele und der Geschäftsführung des ORF, insbesondere mit Programmintendant Wolfgang Lorenz, ausgehandelt.
Zu Frage 14:
Seit September 2007 besteht zwischen dem ORF und der „Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ ein Letter of Intent, der die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen festlegt. Auf Basis dieses Letters of Intent wurde ein Rahmenvertrag ausverhandelt. Dieser liegt derzeit beim ORF zur Unterzeichnung auf.
Zu Frage 15:
Es bestehen weitreichende Verträge zwischen dem ORF und den Wiener Philharmonikern betreffend das Neujahrskonzert und das Sommernachtskonzert in Schönbrunn sowohl im Audio- als auch im audiovisuellen Bereich. Darüber hinaus wird jährlich ein Vertrag für die Sendung der Abonnementkonzerte im Hörfunk abgeschlossen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.