8812/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0121-I/4/2011 Wien, am 30. August 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen haben am 30. Juni 2011 unter der Nr. 8911/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Zwei-Euro-Gedenkmünze zum 100. Geburtstag von Franc Rozman alias „Stane“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8 sowie 10 und 11:
Ø Ist seitens der Republik Slowenien eine Anfrage bezüglich der in Umlaufbringung dieser sog. „Gedenkmünze“ an Ihr Amt gerichtet worden
Ø Wenn ja, wann war dies?
Ø Wenn ja, wie war die Antwort seitens Ihres Büros auf diese Anfrage?
Ø Wenn ja, kann Ihre Antwort öffentlich eingesehen werden?
Ø Wenn ja, wo kann die Antwort eingesehen werden?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Gibt es eine Stellungsnahme zu dieser Münze seitens Ihres Büros?
Ø Wenn ja, in welcher Form?
Ø Gab es Protestschreiben von Hinterbliebenen oder Angehörigen von Opfern kommunistischer Partisanen an Ihr Büro?
Ø Wenn ja, in welchem Umfang?
Dem Bundeskanzleramt ist weder eine Anfrage Sloweniens noch ein Protestschreiben von Hinterbliebenen bekannt.
Zu den Fragen 9 sowie 12 bis 26:
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Gab es seitens Ihres Büros Anstrengungen diese „Gedenkmünze“ wieder vom Markt zu nehmen?
Ø Wenn ja, welche Art von Anstrengungen handelt es sich hierbei genau?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Ø Gibt es seitens Ihres Büros Bedenken bezüglich des kommunistischen Symbols (Stern mit fünf Zacken) auf der Münze?
Ø Wenn ja, welche?
Ø Wenn ja, gab es eine Verständigung der Republik Sloweniens bezüglich dieser Bedenken?
Ø Wenn ja, welche Antwort gab es seitens der Republik Sloweniens an Ihr Büro?
Ø Wenn ja, ist die Antwort öffentlich einsehbar?
Ø Wenn ja, wo kann diese Antwort eingesehen werden?
Ø Wenn nein, Warum nicht?
Ø Gibt es seitens Ihres Büros Bestrebungen die oben genannte Münze wieder vom Markt zu nehmen?
Ø Wenn ja, wie genau sehen diese Bestrebungen aus?
Ø Falls ja, gibt es bereits konkrete Schritte zur Einziehung der oben genannten Münze?
Ø Wenn ja, ab wann kann mit einer Einziehung der oben genannten Münze gerechnet werden?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen