8815/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

              

GZ: BMI-LR2220/0775-II/BK/2.3/2011

 

Wien, am         . August 2011

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Edith Mühlberghuber und weitere Abgeordnete haben am 30. Juni 2011 unter der Zahl 8907/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “vermisste Kinder zwischen 2000 und 2011“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Mit Stichtag 21. Juli 2011 waren von österreichischen Polizeidienststellen 202 Minderjährige als abgängig gefahndet:

-       jünger als 10 Jahre: 8 (männlich: 4, weiblich: 4)

-       zwischen 10 und 14 Jahren: 13 (männlich: 9, weiblich: 4)

-       zwischen 14 und 18 Jahren: 181 (männlich: 140, weiblich: 41)

 

Zu den Fragen 5, 9 und 10:

Im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2010 wurden von österreichischen Sicherheits-dienststellen 4.189 Minderjährige (männlich: 1.767, weiblich: 2.422) in der österreichischen Fahndungsevidenz als vermisst ausgeschrieben. Im gleichen Zeitraum wurden 4.024 Fahndungsausschreibungen nach vermissten Minderjährigen widerrufen.

Dazu ist anzumerken, dass sich die Fahndungswiderrufe nicht nur auf Ausschreibungen aus dem Jahr 2010, sondern auch auf davor liegende Jahre beziehen.

 

Zu den Fragen 6 bis 8 und 11 bis 37:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Eine Auswertung weitergehender historischer Daten setzt einen programmtechnischen Eingriff in die polizeiliche Fahndungsdatenbank voraus, der sich auf Grund seiner Komplexität nicht nur als kosten-, sondern auch als zeitintensiv erweisen würde. Auch müsste jeder einzelne Fall überprüft werden, um Doppelzählungen zu vermeiden, die sich ergeben könnten, wenn die Abgängigkeit über einen Jahreswechsel dauert oder Minder-jährige während ihrer Abgängigkeit die Volljährigkeitsgrenze erreichen.

Alle weiteren angefragten Parameter sind nicht Gegenstand kriminalstatistischer Erfassung und Auswertung. Eine Analyse aller dezentralen österreichischen Aktenvorgänge würde angesichts des langen Zeitraumes einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei den nachgeordneten Sicherheitsbehörden und –dienststellen verursachen.