8816/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                        

              

GZ: BMI-LR2220/0750-II/BK/3/2011

 

Wien, am        . August 2011

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am  30. Juni 2011 unter der Zahl 8920/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verdacht gegen Ernst H. in dem Entführungsfall Kampusch“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ernst H. hat bei den niederschriftlichen, umfangreichen Einvernahmen angegeben, N. K. erstmals im Jahre 2006 gesehen zu haben. Es ergaben sich auch keine Verdachtsmomente hinsichtlich eines anderen Zeitpunktes.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Derartige beweisbare Umstände hat das Ermittlungsverfahren nicht ergeben.