8816/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0750-II/BK/3/2011
Wien, am . August 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 30. Juni 2011 unter der Zahl 8920/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verdacht gegen Ernst H. in dem Entführungsfall Kampusch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ernst H. hat bei den niederschriftlichen, umfangreichen Einvernahmen angegeben, N. K. erstmals im Jahre 2006 gesehen zu haben. Es ergaben sich auch keine Verdachtsmomente hinsichtlich eines anderen Zeitpunktes.
Zu den Fragen 2 und 3:
Derartige beweisbare Umstände hat das Ermittlungsverfahren nicht ergeben.