8817/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0343-III/8/a/2011                                                     

 

Wien, am       . August 2011

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am  30. Juni 2011 unter der Zahl 8923/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „fehlender Plan des Staatssekretärs für Integration“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 5:

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bundesvoranschlages 2011 war das Staatssekretariat für Integration noch nicht existent, folglich findet sich im Bundesvoranschlag keine unmittelbare Entsprechung. Das Staatssekretariat für Integration bedient sich daher in der Umsetzung seiner Agenden der Mittel des Bundesministeriums für Inneres.


 

Im Integrationsbereich sind dies die Mittel der Abteilung für Integration. Hier sind dem Bundesvoranschlag 2011 entsprechend für Förderungen Gelder in der Höhe von € 13.713.000,-- und für den Nationalen Aktionsplan für Integration Mittel in der Höhe von € 5.000.000,-- veranschlagt. Zusätzlich sind die Mittel für den Österreichischen Integrationsfonds in der Höhe von € 11.900.000,-- budgetiert. Der Bundesvoranschlag 2012 ist derzeit noch in Verhandlung.

 

Die Kosten im Rahmen der Integrationsvereinbarung richten sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kostenbeteiligung und können daher im Bedarfsfall variieren. Auf die gesetzlichen Regelungen zur Kostenbeteiligung darf verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

Der Nationale Aktionsplan für Integration (NAP.I) wurde von der Bundesregierung am                  19. Jänner 2010 beschlossen. Der Integrationsbericht 2011 - Vorschläge des Expertenrates für Integration baut auf dem NAP.I auf und definiert 20 konkrete Empfehlungen, an deren Umsetzung bereits gearbeitet wird. Dieses Arbeitsprogramm mit seinen Schwerpunkten wurde am 6. Juli 2011 präsentiert (siehe beigefügtes Dokument).

 

Da es sich beim Themenbereich Integration um eine Querschnittsmaterie handelt, folgt die Umsetzung der gesetzlichen Kompetenzverteilung und hängt somit von der Kooperationsbe-reitschaft anderer Kompetenzträger ab.

 

Zur Frage der Kosten darf auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 verwiesen werden.

 

Zu den Fragen 7 und 9:

Das Angebot von Deutsch-Integrationskursen obliegt der Verantwortung der zertifizierten Kursträger und fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

Die Integrationsvereinbarungs-Verordnung enthält Rahmenbedingungen - insbesondere auch Qualitätsstandards für den Unterricht -, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kursteilnehmer Bedacht nimmt.

 

Zur Frage der Kosten darf auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 verwiesen werden.

 

Zu Frage 8:

Es wird auf die Anfragebeantwortung der Frage 25 der parlamentarischen Anfrage 8664/J vom 24. Mai 2011 (8560/AB XXIV. GP) verwiesen.


Zu den Fragen 10 bis 12 sowie 15 bis 20 und 22:

Staatssekretär Sebastian Kurz hat am 6. Juli 2011 den Integrationsbericht 2011 präsentiert. Die Maßnahmenvorschläge des „Expertenrates für Integration“ beim Bundesministerium für Inneres zeigen die Aktivitäten und Initiativen auf, welche in den sieben im Rahmen des NAP.I definierten Handlungsfeldern umgesetzt werden.

 

Zu den Fragen der Kosten darf auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und 5 verwiesen werden.

 

Zu Frage 13:

Das Handlungsfeld „Interkultureller Dialog“ setzt mit Initiativen aus dem Integrationsbericht 2011 – Vorschläge des Expertenrates für Integration wie etwa dem „Forum.Islam“, „Beispiele gelungenen Lebens von Migrant/innen in Österreich (Role-Models)“ und Aktivitäten im Bereich der Medien („Glossarium und Selbstverpflichtung für die Medien“, „Medienpreis“, „Förderung für Jung-Journalist/innen“) wesentliche Akzente gegen Rassismus und Dis-kriminierung. Gleichzeitig muss festgehalten werden, dass sämtliche Initiativen des „Inte-grationsberichts 2011 – Vorschläge des Expertenrates für Integration“ letztlich wirksame Instrumente zur Hintanhaltung von Rassismus und Diskriminierung darstellen.

 

Im Übrigen darf auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Vermeidung von Rassismus und Diskriminierung verwiesen werden.

 

Zu Frage 14:

Alle Maßnahmen zur Verbesserung des Integrationsklimas sind ein wichtiger Beitrag in der Extremismusvermeidung.

 

Zu den Fragen 21 und 23:

Zur gesamtheitlichen Förderung des NAP.I-Umsetzungsprozesses wurden beim Bundes-ministerium für Inneres der „Expertenrat für Integration“ und der „Integrationsbeirat“ einge-richtet. Der Expertenrat stellt mittels Vorschlägen die wissenschaftliche und praxisorientierte Begleitung des NAP.I-Umsetzungsprozesses sicher. Gemäß § 18 NAG dient der Inte-grationsbeirat als umfassendes Vernetzungsgremium dem Meinungsaustausch zu inte-grationsrelevanten Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung und zu Empfehlungen des Expertenrates für Integration sowie der Beratung über die Umsetzung dieser Empfehlungen.

 


 

Zu Frage 24:

Die Zielgruppe der älteren Migrantengeneration findet im Rahmen des „Integrationsberichts 2011 – Vorschläge des Expertenrates für Integration“ in der Form umfassende Berück-sichtigung, als einzelne Vorschläge auch diese Zielgruppe besonders inkludiert. Es darf beispielsweise auf die „Förderung des Gesundheitsbewusstseins bei gesundheitlich benachteiligten Gruppen“ und die „Erhöhung des Diversitätsbewusstseins des Gesundheits-systems und des Pflegewesens“ im Handlungsfeld „Gesundheit und Soziales“ verwiesen werden.

 

Zu Frage 25:

Die Bedingungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft finden im Integrationsbericht 2011 – Vorschläge des Expertenrates für Integration im Rahmen des Vorschlags „Erhöhung des Interesses am Erwerb der Staatsbürgerschaft“ Erwähnung.

 

Im Übrigen darf auf den NAP.I verwiesen werden, der festlegt, dass der Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft den Endpunkt eines umfassenden Integrations-prozesses darstellt.

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.