882/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.04.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                                                                                                                    BMWF-10.000/0052-Pers./Org.e//2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 3. April 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 873/J-NR/2009 betreffend Einführung des
E-Voting bei den Hochschülerschaftswahlen im Mai 2009, die die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 12. Februar 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Mit der Einführung von E-Voting soll nicht in erster Linie die Zahl der Wählerinnen und Wäh­ler gesteigert werden, viel mehr soll ein innovatives, wissenschaftlich begleitetes, neues Sys­tem zur Durchführung einer Distanzwahl angeboten werden. Durch dieses (zusätzliche) Wahlver-fahren soll ermöglicht werden, dass auch Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Papierwahl nicht am Studienort aufhalten (Auslandsaufenthalt, Fernstudierende, Berufstätigkeit etc.) von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, um das allgemeine Wahlrecht zu stärken. Das ist insofern von doppelter Bedeutung, als es sich bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen bisher um reine Präsenzwahlen handelte, d.h., dass es weder die Möglichkeit von Wahlkarten noch der Briefwahl gab.

 

Insbesondere steht das Ziel im Vordergrund, eine technisch-wissenschaftliche Neuerung – die Möglichkeit des elektronischen Wählens – erstmals in Österreich erfolgreich bei einer Wahl zum Einsatz zu bringen. Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, die aus ihrer Tradition heraus nicht zuletzt eine Vorreiterrolle in der Gesellschaft einnehmen kann, bietet sich für diesen Fortschritt der Demokratie aus meiner Sicht geradezu an. Die damit getätigte Investition kann für weitere Partizipationsprojekte als Referenztechnologie dienen.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Eine diesbezügliche abschließende Statistik ist gegenwärtig nicht verfügbar. Da aber die
„Bürgerkarte“ eine integrierte Zusatzfunktion der e-card (Sozialversicherungskarte) ist, kann darauf verwiesen werden, dass zumindest jeder in Österreich sozialversicherte Studierende bereits im Besitz einer e-card ist. Darüber hinausgehend können auch nicht in Österreich sozialversicherte Studierende kostenlos eine e-card für E-Government-Zwecke bei der Sozialver-sicherung bestellen.

 

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird den Studierenden im Rahmen der E-Government-Aktion „studi.gv.at“ sowohl eine kostenlose Information zu bzw. zur Aktivierung ihrer e-card angeboten, als auch ein kostenloses Lesegerät zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 5:

Bis 1. April 2009 wurden für das Kernprojekt E-Voting € 371.780,-- aufgewendet.

 

Zu Frage 6:

Da es sich um ein neues technisch-wissenschaftliches Projekt handelt, welches sich laufend fort­entwickelt, ist eine genaue Kostenabschätzung derzeit leider noch nicht möglich.

 

Zu Frage 7:

Die budgetäre Vorsorge für dieses Projekt wurde im Rahmen der Budgeterstellung beim VA-Ansatz 1/14108 „Hochschulische Einrichtungen – Aufwendungen“ getroffen.

 

Abschließend möchte ich mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie am 1. Februar 2001 den Wunsch der damaligen ÖH-Führung aufgegriffen und mit Ihrem Abänderungs- bzw. Ent-schließungsantrag die rechtlichen Grundlagen für das E-Voting bei ÖH-Wahlen ermöglicht
haben.

 

Ihrer wörtlichen Hoffnung von damals, „dass wir hier Vorreiter sind und dass die Universitäten auch einmal zeigen wollen, dass sie etwas als Erste bringen“ sowie der Bezeichnung des Projekts als „des demokratiepolitischen Pionierprojektes ‚E-Voting‘ für die Selbstverwaltung der Studierenden“ kann ich mich nur anschließen.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.